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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorbemerkung

Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die TA Bildungszentrum GmbH (im folgenden TA genannt) zustande. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages.

1. Zahlung der Veranstaltungs-, Lehrgangsgebühr

Maßgeblich sind die Lehrgangsgebühren zum Zeitpunkt der Anmeldung.

Für alle Lehrgänge (außer Aufstiegsfortbildungen, die mit Fördermitteln wie Aufstiegs-BAföG gefördert werden) gilt: Die Lehrgangsgebühren sind fällig sieben Tage nach Bestätigung der Anmeldung durch die TA. Beginnt der gebuchte Lehrgang weniger als sieben Tage nach Bestätigung der Anmeldung, sind die Lehrgangsgebühren spätestens zum ersten Lehrgangstag fällig. Sollte die Lehrgangsgebühr nicht innerhalb der Zahlungsfrist bzw. vor Beginn des vertragsgegenständlichen Lehrgangs gezahlt sein, kann die TA die Lehrgangsteilnahme verweigern und den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

Für Aufstiegsfortbildungen, die mit Aufstiegs-BAföG gefördert werden, gilt: Grundsätzlich sind die Lehrgangsgebühren zum ersten Lehrgangstag fällig. Die Gebühren können im Einzelfall auf mehrere Ratenzahlungstermine (je nach Dauer des Lehrgangs und Höhe der Lehrgangsgebühr) gemäß eines gesonderten Zahlungsplanes verteilt werden. Die jeweilige Rate ist fällig zu den auf dem Zahlungsplan aufgeführten Ratenzahlungsterminen. Kommt ein Teilnehmer mit der Zahlung einer Rate in Verzug, so ist die gesamte dann noch offene Lehrgangsgebühr sofort zur Zahlung fällig.

Hinweis zu Aufstiegs-BAföG und weiteren Fördermitteln: Der Vertrag wird grundsätzlich zwischen der TA und dem Teilnehmer geschlossen, ausschließlich dieser ist zahlungsverpflichtet. Die Fälligkeit der jeweiligen Lehrgangsgebühr ist nicht abhängig von der Zuwendung etwaiger Fördermittel an den Teilnehmer – diese dienen ausschließlich seiner Refinanzierung. Verschiebungen der Fälligkeit bedürfen zur Genehmigung ausschließlich der Schriftform – u.U. ist eine temporäre Sicherheit zu erbringen.

2. Lehrgangsgebühr

Die Lehrgangsgebühren beinhalten u.a. die persönliche Studienberatung, die Bearbeitung von Förderungsunterlagen soweit dieses der TA möglich ist, sowie die Ausfertigung von Leistungsbescheinigungen, Zertifikaten etc. In den Lehrgangsgebühren sind nicht enthalten die Kosten für zusätzliche Arbeitsmittel, wie z.B. Computer-Hard- und Software, Gesetzestexte, Literatur (soweit sie nicht Bestandteil des Studienmaterials ist), die eigenen Kosten für Telefon, Porto und Datenfernübertragung, die Kosten für Fahrten, Unterkunft, Parkgebühren und Verpflegung bei der Teilnahme an verbindlichen oder freiwilligen Präsenzveranstaltungen, die Prüfungsgebühren.

3. Kündigung des Studienvertrages

Nach Abschluss des Vertrages ist ein Rücktritt unter folgenden Bedingungen möglich: Wird ein Ersatzteilnehmer gestellt, ist der zurücktretende Teilnehmer von der Zahlung einer Ausfallgebühr befreit. Wird kein Ersatzteilnehmer gestellt, wird eine Ausfallgebühr erhoben.

Für alle Lehrgänge (außer Aufstiegsfortbildungen, die mit Fördermitteln wie Aufstiegs-BAföG gefördert werden) gilt: Die Höhe der Ausfallgebühr entspricht der Lehrgangsgebühr.

Für Aufstiegsfortbildungen, die mit Aufstiegs-BAföG gefördert werden, gilt: Die Höhe der Ausfallgebühr ist abhängig vom Eingang der schriftlichen Abmeldung bei der TA und der Höhe der Lehrgangsgebühr.
  • Bei Rücktritt bis zu 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn entsteht keine Ausfallgebühr.
  • Bei Rücktritt vom 59. bis 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Ausfallgebühr 25% der Lehrgangsgebühr.
  • Bei Rücktritt vom 29. bis zum 14.Tag vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Ausfallgebühr 50% der Lehrgangsgebühren.
  • Bei Rücktritt nach dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn bis zum Beginn sind die vollen Lehrgangsgebühren zu zahlen.

Wird der Lehrgang abgebrochen – gleich aus welchem Grund –, sind die vollen Lehrgangsgebühren zu zahlen. Dies gilt auch im Krankheitsfall, da die Krankheit eines Teilnehmers in seinen Risikobereich fällt und keinen wichtigen Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB darstellt.

Dem Teilnehmer ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden für die TA nicht eingetreten oder wesentlich geringer ist. Der Teilnehmer hat den Nachweis des Zugangs der Rücktrittserklärung bei der TA, z.B. durch ein Übergabe-Einschreiben/ eingeschriebenen Brief, zu führen.

4. Rücktritt/Kündigung durch die TA/Teilnehmerausschluss

Die TA kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, der Dozent ausfällt oder die Veranstaltung aus anderen Gründen, die die TA nicht zu vertreten hat, nicht stattfinden kann. Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet. Die Benachrichtigung über eine Lehrgangsabsage erfolgt an die bei der Anmeldung angegebene Adresse. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, insbesondere kann der Teilnehmer keinen Schadensersatz für Übernachtungskosten und Ähnliches geltend machen.

5. Lehrgangsdurchführung

Der Unterricht wird entsprechend dem angekündigten Programminhalt durchgeführt. Die TA behält sich jedoch Änderungen vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern. Ein Anspruch auf Unterrichtserteilung durch einen bestimmten Dozenten oder an einem bestimmten Unterrichtsort besteht nicht. Die TA behält sich vor, Unterrichtstermine zu verschieben oder abzusagen und den Dozenten zu wechseln. Dies berechtigt weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts. Weitergehende Ansprüche aus einer solchen Änderung seitens der Teilnehmer, insbesondere Schadensersatzansprüche, Ersatz- und Folgekosten gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.

6. Hausordnung/Teilnehmerpflichten

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Haus- und Hygieneordnung zu beachten, Anweisungen der Leitung und deren Beauftragten zu folgen und die mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen, insbesondere Zahlungsverpflichtungen, einzuhalten. Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, den Unterricht stören oder Zahlungen nicht pünktlich leisten, können vom Unterricht ausgeschlossen werden. Die Kündigung durch die TA kann in diesem Fall fristlos erfolgen. Die Pflicht zur Zahlung der gesamten Lehrgangsgebühr wird durch den Ausschluss nicht berührt.

7. Haftung

Die TA ist um die Richtigkeit der übermittelten Inhalte in vollem Umfang bemüht. Gleichwohl kann diese nicht garantiert werden. Eine Haftung für Schäden durch unzutreffende Inhalte und Empfehlungen, technische Ausfälle oder sonstige Unzulänglichkeiten ist ausgeschlossen. Die TA haftet auf Schadensersatz nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen. Für Unfälle während der Veranstaltung und auf dem Weg zur oder von der Veranstaltungsstätte übernimmt die TA keine Haftung. Die TA haftet nicht für Verlust oder Diebstahl für die von Teilnehmern zur Veranstaltung mitgebrachten Gegenstände.

8. Zimmervermittlung

Soweit die TA im Auftrag des Teilnehmers eine Zimmerreservierung vornimmt, ist diese für den Teilnehmer verbindlich. Die TA ist nur Vermittler. Änderungen bzw. Stornierungen sind vom Teilnehmer selbst vorzunehmen. Sollte der Vermieter daraus Kosten geltend machen, trägt diese der Teilnehmer.

9. Datenschutz & Fotos

Der Teilnehmer erklärt sich mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung einverstanden. Die Erfassung, Speicherung und Aufbewahrung der Anmeldedaten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Veranstaltungsorganisation. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass während Feiern und Veranstaltungen Fotos von ihm gefertigt und gegebenenfalls auch ohne weitere vorherige Zustimmung veröffentlicht werden können.

10. Textform

Änderungen des Vertrages bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden sind und werden nicht geschlossen. Vorbehalte in Anmeldungen sind grundsätzlich unwirksam.

11. Gerichtsstand

Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Hameln für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

12. Einzugsermächtigung

Der Teilnehmer erteilt der TA eine Einzugsermächtigung für alle anfallenden Gebühren.

13. Gültigkeit (salvatorische Klausel)

Sind einzelne Regelungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt das Gesetzesrecht. Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners unabhängig davon, ob diese von diesen AGB abweichen oder eine hier nicht geregelte Frage betreffen, werden nicht Vertragsbestandteil.
Stand: 22.11.2022