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Förderprogramme

Landesförderungen für Teilnehmer

Bremen (Weiterbildungsscheck)

Maximale Förderhöhe
70 % | 500 €
Zielgruppe
Erwerbstätige und erwerbslose Personen sowie Beschäftigte aus Kleinst- und Kleinunternehmen
Förderfähige Kurse
Förderbar sind alle Kurse am TA Bildungszentrum – unabhängig von der Kursdauer.
 

 
Der Weiterbildungsscheck des Bundeslandes Bremen setzt den finanziellen Anreiz für Personen, die sich durch eine Weiterbildung selbst weiterentwickeln wollen sowie für Unternehmen, die ihren Beschäftigten die Möglichkeit geben die eigenen Kompetenzen zu erweitern. Der Weiterbildungsscheck richtet sich an in Bremen lebende oder arbeitende Bildungsinteressierte sowie an Unternehmen mit Sitz im Land Bremen. Gefördert wird dieser durch den Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden können Beschäftigte aus Klein- und Kleinstunternehmen (bis maximal 50 Mitarbeiter in Vollzeit), angestellte Arbeitnehmer, Beamte sowie geringfügig Beschäftigte, Selbständige und mithelfende Familienangehörige. Des Weiteren können Beschäftige in Mutterschutz oder Elternzeit, Berufsrückkehrende, Beschäftigte mit aufstockenden Leistungen nach SGB II, wie auch erwerbslose Personen mit und ohne Leistungsbezug nach SGB II/III (sofern die Förderung über das Jobcenter/die Agentur für Arbeit nicht möglich ist) diesen Zuschuss erhalten.

Wie hoch kann die Förderung ausfallen?

Bis 50 % der Kursgebühren (maximal 500,- € pro Person und pro Jahr) können Unternehmen für die Mitarbeiterqualifizierung sowie erwerbstätige und erwerbslose Personen als Zuschuss bekommen. Für un- und angelernte Personen kann eine Weiterbildung sogar bis zu 70 % (maximal 500,- € pro Person und pro Jahr) bezuschusst werden. Unternehmen  können insgesamt Fördermittel für vier Mitarbeiter beantragen. Nehmen auch un- oder angelernte Mitarbeiter (mindestens vier) an den Weiterbildungen teil, dann fördert das Land bis zu zehn Weiterbildungen pro Unternehmen jährlich.

Wie sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

  • Möchte ein Kleinst- oder Kleinunternehmen die Förderung beantragen muss sich eine Betriebsstätte im Land Bremen befinden.
  • Beantragt eine Person den Bildungsscheck muss diese im Land Bremen wohnen oder arbeiten.
  • Des Weiteren darf das Bruttojahreseinkommen nicht über 25.600,- Euro beziehungsweise bei steuerlich gemeinsam veranlagten Paaren nicht über 51.200,- Euro liegen.

Wie beantrage ich die Förderung?

Zuerst muss eine persönliche Beratung bei der Handelskammer in Bremen oder beim Arbeitsförderungs-Zentrum in Bremerhaven (entscheidend ist der Sitz des Unternehmens beziehungsweise der Wohnort der Person) erfolgen. Dort werden gemeinsam mit den Beratern sämtliche Fragen rund um die Förderung besprochen und gegebenenfalls der/die Weiterbildungsscheck/s ausgestellt. Ein Weiterbildungsscheck ist maximal sechs Monate gültig. In diesem Zeitraum muss die Anmeldung und der Beginn der Weiterbildung erfolgen. Zu beachten ist, dass die Anmeldung zur Weiterbildung erst vorgenommen wird, wenn der Scheck ausgestellt wurde.

Wie verläuft die Abrechnung der Förderung?

Gemeinsam mit der Anmeldung wird der ausgestellte Weiterbildungsscheck bei der Weiterbildungseinrichtung abgegeben. Das Unternehmen oder die Person erhält eine Rechnung über die Kursgebühr, abzüglich des Zuschusses des Schecks.