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Focus Vergleich: Top-Anbieter für berufliche Bildung 2023
Förderprogramme

Landesförderungen für Unternehmen

Nordrhein-Westfalen (Bildungsscheck betrieblich)

Maximale Förderhöhe
50 % | 500 €
Zielgruppe
Beschäftigte aus kleineren Betrieben mit Sitz in NRW und mit weniger als 50 Personen (Vollzeitäquivalente).
Förderfähige Kurse
Gefördert werden alle Kurse am TA Bildungszentrum, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln – unabhängig von der Kursdauer.
 

 
Mit dem Bildungsscheck fördert das Land Nordrhein-Westfalen die Beteiligung von Beschäftigten in kleinen Betrieben an beruflicher Weiterbildung. Im Fokus stehen vor allem Geringqualifizierte. Finanziert wird der Bildungsscheck durch den Europäischen Sozialfonds.

Der betriebliche Zugang des Bildungsschecks wird zum 31.12.2023 eingestellt. Ab dem 01.01.2024 werden keine neuen Bildungsschecks mehr an Unternehmen ausgegeben. Bereits ausgegebene Bildungsschecks können weiterhin eingelöst werden. Der individuelle Zugang des Bildungsschecks für Privatpersonen wird fortgeführt.

Wer wird gefördert?

Den Zuschuss können kleine Unternehmen mit weniger als 50 Personen (Vollzeitäquivalente) beantragen, die in Nordrhein-Westfalen ansässig sind. Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte und Landesbehörden können keinen betrieblichen Bildungsscheck erhalten. 

Wie hoch kann die Förderung ausfallen?

Die Betriebe können einen Zuschuss von 50 Prozent zu den Ausgaben (ohne MwSt.) erhalten. Die Förderhöchstgrenze liegt bei 500 Euro pro Teilnehmer. Im Zeitraum von einem Kalenderjahr kann ein Unternehmen bis zu 10 Bildungsschecks für seine Beschäftigten erhalten (maßgeblich hierfür ist das Datum, an dem die Bildungsschecks ausgegeben wurden). Pro Kalenderjahr kann maximal ein betrieblicher Bildungsscheck je Mitarbeiter ausgegeben werden.
 

Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

  • Kleine Betriebe (mit weniger als 50 Mitarbeitern) müssen ihren Sitz in NRW haben.
  • Die Fortbildung muss der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln.
  • Der Betrieb muss sich durch eine Beratungsstelle beraten lassen haben.
  • Selbstständige sind vom Bildungsscheckverfahren ausgeschlossen.

Wie wird die Förderung beantragt?

Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen. Die kostenlose Beratung informiert zu den persönlichen Voraussetzungen für die Förderung und berät Betriebe zum Qualifizierungsbedarf ihrer Mitarbeiter. Bitte beachten Sie, dass Sie den Bildungsscheck individuell noch vor der Anmeldung zum Kurs einreichen.

Die Richtlinien und weitere Informationen finden Sie hier: Weiterbildungsberatung in Nordrhein-Westfalen
Eine wohnortnahe Beratungsstelle finden Sie über unsere Beratungsstellensuche.
 

Wie verläuft die Abrechnung der Förderung?

Zusammen mit der Anmeldung wird der ausgestellte Bildungsscheck bei uns abgegeben. Wir erstellen eine reduzierte Rechnung (abzüglich des Zuschusses) über die Kurs- und ggf. Prüfungsgebühr.