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Karriere & Studium

01. Aug 2016
Karriere & Studium

Zwei Drittel zahlt der Staat – Aufstiegs-BAföG ersetzt das Meister-BAföG

So attraktiv wie in diesem Sommer war berufliche Weiterbildung noch nie: Der Staat unterstützt alle, die sich weiterentwickeln wollen, mit erhöhten Zuschüssen. Heute hat das Aufstiegs-BAföG das bisherige Meister-BAföG abgelöst. Damit verbunden sind ganz neue Impulse für Angestellte, Selbstständige und Existenzgründer.

Mit der größten Änderung seit Bestehen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) können angehende Industriemeister, Fachwirte, Fachkaufleute, Betriebswirte und Teilnehmer vieler weiterer am TA Bildungszentrum angebotener Aufstiegsfortbildungen mit noch kräftigeren Zuschüssen rechnen. Interessant ist vor allem die doppelte Finanzspritze: Statt bislang 30,5 Prozent werden ab sofort 40 Prozent der Lehrgangskosten – das sind alle Gebühren für den Bildungsträger und die prüfende Stelle – erstattet. Die „Bestehensprämie“ steigt zudem von 25 auf 40 Prozent. In der Summe macht das eine Ersparnis von bis zu 64 Prozent. Wie beim Meister-BAföG ist das Aufstiegs-BAföG nicht an das Einkommen, Vermögen oder Alter des Studierenden gebunden. Gefordert wird lediglich eine regelmäßige Teilnahme am Unterricht.

„Ein klares Signal für die verstärkte Anerkennung beruflicher Bildung“

Während die Subventionen steigen, sollen die Strukturen des Programms einfacher und familienfreundlicher werden. Das geschieht etwa, indem die notwendigen Teilnahmenachweise reduziert werden und auch Bachelor-Absolventen einen Anspruch auf Förderung bekommen, wenn sie beispielsweise den Betriebswirt IHK absolvieren. Das neue Aufstiegs-BAföG „ist ein klares Signal für die verstärkte Anerkennung beruflicher Bildung“, sagt Werner Thiele, Vorsitzender des TA Bildungszentrums. Der Arbeitsmarkt suche händeringend gut ausgebildete Mitarbeiter mit vertieften Fachkenntnissen und entsprechenden Qualifikationen. Die Überarbeitung des AFBG sei weit mehr als eine 245 Millionen Euro schwere Gesetzesnovelle. Bundesbildungsministerin Johanna Wanka betont: „Wir wollen mit attraktiven Förderbedingungen die guten Argumente für eine Karriere in der Berufsbildung noch besser machen und mehr Menschen den Zugang zur Förderung eröffnen.“

Ein Rechenbeispiel: Für die Aufstiegsfortbildung zum Industrietechniker Elektrotechnik IHK investieren Sie regulär 7880 Euro. Darin enthalten sind 1030 Euro Prüfungsgebühr für die IHK. Die 40-Prozent-Förderung senkt den Gesamtbetrag um 3152 Euro. Bei Aufnahme eines KfW-Darlehens und Bestehen der Prüfung werden weitere 40 Prozent erlassen. So ist der Eigenanteil um nahezu zwei Drittel auf nur noch 2837 Euro geschrumpft. Das Darlehen muss in den ersten zwei Jahren nicht zurückgezahlt werden – so ist es möglich, die Weiterbildung ohne Eigenkapital oder bequem in kleinen Raten bezahlt zu starten.

„Die höheren Fördersätze, Freibeträge und Zuschussanteile des neuen Aufstiegs-BAföG kommen mit dem Stichtag 1. August bei den Geförderten an – egal, ob sie schon mit AFBG-Förderung an einer Fortbildung etwa zum Meister, Fachwirt oder Erzieher teilnehmen oder diese danach erst beginnen", heißt es aus dem Ministerium. Kostenlose Unterstützung für Interessierte und Studierende am TA Bildungszentrum bietet das TA-Beraterteam an (Tel: 05151-957760 | Mail: info@ta.de).

Das hat sich zum 1. August geändert:

  • Der Maßnahmenbeitrag steigt von 10.226 auf 15.000 Euro. Der Zuschussanteil ist von 30,5 auf 40 Prozent erhöht worden. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden.
  • Der Erlass des optionalen KfW-Darlehens steigt bei bestandener Prüfung von 25 auf 40 Prozent.
  • Unterhaltsbeitrag bei Vollzeitmaßnahmen und der Zuschuss für Alleinerziehende wachsen an.
  • Handwerksmeister bekommen höhere Zuschüsse für ihr Prüfungsobjekt („Meisterstück“).

 

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