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Zertifizierter Verwalter IHK nach §26a WEG - mit Vorkenntnissen

Zertifizierter Verwalter IHK nach §26a WEG - mit Vorkenntnissen
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Zulassung

Auch für Quereinsteiger geeignet. Um professionell als Immobilienverwalter arbeiten zu dürfen, ist in der Regel ein Sachkundenachweis nach Paragraf 26a WEG erforderlich. Vorausgesetzt wird der Lehrgang "Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK", ein vergleichbares Seminar oder grundlegende Berufserfahrung in der Hausverwaltung.