Zulassung
 Die Voraussetzung zur Teilnahme an diesem Lehrgang ist die Befreiung von der schriftlichen Ausbildereignungsprüfung. Folgende Fachwirte der IHK können durch die jeweilige Prüfungsordnung die verkürzte Ausbildereignungsprüfung ablegen: 
 - Gepr. Wirtschaftsfachwirt IHK
 - Gepr. Technischer Fachwirt IHK
 - Gepr. Handelsfachwirt IHK (nur mit Wahlfach „Mitarbeiterführung“ oder nach Verordnung ab 01/2015)
 - Geprüfter Fachwirt für Marketing IHK
 - Gepr. Immobilienfachwirt IHK
 - Gepr. Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen IHK
 - Gepr. Fachwirt für Güteverkehr und Logistik IHK
 - Gepr. Veranstaltungsfachwirt IHK
 - Gepr. Fachwirt im Gastgewerbe IHK
 - Gepr. Bankfachwirt IHK
 - Gepr. Fachwirt für Versicherungen und Finanzen IHK
 - Gepr. Industriefachwirt IHK (Verordnung v. 06/2010)
 - Gepr. Personaldienstleistungsfachwirt
 - Gepr. Tourismusfachwirt IHK (Verordnung v. 03/2012)
 - Gepr. Verkehrsfachwirt
 - Gepr. Versicherungsfachwirt
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 