Weiterbildungspflicht nachweisen als Immobilienmakler oder Wohnimmobilienverwalter
Auch für Immobilienmakler lohnt es sich, das eigene Fachwissen regelmäßig aufzufrischen. Rechtliche Rahmenbedingungen, Finanzierung, Vermarktung und Marktbedingungen entwickeln sich laufend weiter. Eine Weiterbildung alle paar Jahre hilft dabei, fachlich auf dem aktuellen Stand zu bleiben und gegenüber Kunden Kompetenz, Professionalität und Qualitätsbewusstsein zu zeigen.
Unsere kompakten Weiterbildungen greifen unterschiedliche Themen aus der Immobilienpraxis auf: von Maklerwissen und Vermarktung über Immobilienstrategien bis zur professionellen Verwaltung.
| Wer muss sich weiterbilden? | … und wer nicht? |
|---|---|
| Weiterbildungspflichtig sind Personen, die unmittelbar mit der erlaubnispflichtigen Wohnimmobilienverwaltung nach § 34c GewO befasst sind:
Entscheidend ist, dass die Tätigkeit unmittelbar mit der erlaubnispflichtigen Wohnimmobilienverwaltung zusammenhängt. | Keine Weiterbildungspflicht besteht für Personen, die nicht unmittelbar an der erlaubnispflichtigen Wohnimmobilienverwaltung mitwirken, zum Beispiel:
Für Immobilienmakler und deren Beschäftigte besteht seit dem 24. Juli 2026 ebenfalls keine gesetzliche Weiterbildungspflicht mehr. |
Umfang der Weiterbildung
Auch unmittelbar an der erlaubnispflichtigen Verwaltung mitwirkende Beschäftigte unterliegen grundsätzlich der Weiterbildungspflicht. Für den Gewerbetreibenden kann der Weiterbildungsnachweis unter den gesetzlichen Voraussetzungen durch eine angemessene Zahl vertretungsberechtigter Beschäftigter mit entsprechenden Aufsichtsbefugnissen erbracht werden.
Immobilienwissen kompakt und flexibel erweitern
Als Immobilienmakler können Sie gezielt einzelne Fachgebiete auffrischen oder sich neues Spezialwissen aneignen. Wohnimmobilienverwalter erweitern ihre Kenntnisse rund um die professionelle Verwaltung und können mit geeigneten Angeboten zugleich ihrer gesetzlichen Weiterbildungspflicht nachkommen.
Als Makler vertiefen Sie beispielsweise Ihr Wissen zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Marketing und Vertrieb. Wohnimmobilienverwalter bilden sich unter anderem zu Mietrecht, Instandhaltung und kaufmännischen Themen weiter und erweitern damit ihre Fähigkeiten für die professionelle Betreuung von Immobilien.
Zertifizierter Verwalter IHK gemäß § 26a WEG - mit Vorkenntnissen
Sachkunde für Immobilienmakler gemäß § 15b MaBV
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Verwaltung von Mietobjekten gemäß § 15b MaBV
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Vermarktung von Ferienhäusern und -Wohnungen gemäß § 15b MaBV
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Immobilienstrategie Fix & Flip gemäß § 15b MaBV
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Immobilienbuchhaltung gemäß § 15b MaBV
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Anrechnung von Aus- und Weiterbildungen
Zur fachlichen Vertiefung in der Immobilienwirtschaft bieten wir Ihnen unter anderem folgende Fortbildungen an: Für weiterbildungspflichtige Wohnimmobilienverwalter gilt außerdem: Der Erwerb eines Ausbildungsabschlusses als Immobilienkaufmann beziehungsweise eines Weiterbildungsabschlusses als Geprüfter Immobilienfachwirt IHK gilt als Weiterbildung. In diesen Fällen beginnt die Weiterbildungspflicht drei Jahre nach Erwerb des Abschlusses.
Wann beginnt die Weiterbildungspflicht?
Folgen der Verletzung der Weiterbildungspflicht
Nachweise und Unterlagen zu den absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen müssen drei Jahre aufbewahrt werden.
Einzelfragen zur Weiterbildungspflicht
Bei juristischen Personen ist entscheidend, welche Personen unmittelbar mit der erlaubnispflichtigen Wohnimmobilienverwaltung befasst sind beziehungsweise entsprechende Aufgaben beaufsichtigen. Nicht jeder gesetzliche Vertreter muss daher automatisch selbst Weiterbildung absolvieren.
2. Delegation der Weiterbildungspflicht
Für den Gewerbetreibenden kann es ausreichen, wenn eine angemessene Zahl von Beschäftigten die Weiterbildung absolviert. Voraussetzung ist, dass diesen Personen die Aufsicht über unmittelbar an der Verwaltung mitwirkende Beschäftigte übertragen wurde und sie den Gewerbetreibenden vertreten dürfen.
3. Gegenwärtig nicht genutzte Erlaubnis
Die Weiterbildungspflicht besteht auch für Personen, die eine Erlaubnis besitzen, aber derzeit nicht gewerblich tätig sind (sogenannte „Schubladenerlaubnis“). Erst wenn die Erlaubnisurkunde an die zuständige Kammer zurückgegeben wird, entfällt die Weiterbildungspflicht.
Sie haben Fragen zu Ihrer Weiterbildungspflicht?
FAQ zur Weiterbildungspflicht
Gibt es noch eine Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler?
Nein. Seit dem 24. Juli 2026 besteht für Immobilienmakler und ihre unmittelbar bei der Maklertätigkeit mitwirkenden Beschäftigten keine gesetzliche Weiterbildungspflicht mehr. Freiwillige Weiterbildungen bleiben dennoch sinnvoll, um Fachwissen regelmäßig zu aktualisieren und Kunden auf Grundlage aktueller Kenntnisse professionell zu beraten.
Wer muss sich weiterhin verpflichtend weiterbilden?
Weiterbildungspflichtig sind Wohnimmobilienverwalter mit einer Erlaubnis nach § 34c GewO sowie Beschäftigte, die unmittelbar an der erlaubnispflichtigen Wohnimmobilienverwaltung mitwirken.
Wer ist von der Weiterbildungspflicht ausgenommen?
Keine Weiterbildungspflicht besteht für Immobilienmakler sowie für Beschäftigte, die nicht unmittelbar an der erlaubnispflichtigen Wohnimmobilienverwaltung mitwirken. Dazu können beispielsweise Mitarbeitende im Personalwesen, in der internen Unternehmensbuchhaltung ohne Bezug zur Immobilienverwaltung oder Assistenzkräfte ohne unmittelbaren Bezug zur Verwaltungstätigkeit gehören.
Wie viele Weiterbildungsstunden müssen Wohnimmobilienverwalter absolvieren?
Wohnimmobilienverwalter und unmittelbar an der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkende Beschäftigte müssen innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren insgesamt 20 Zeitstunden Weiterbildung absolvieren. Die Weiterbildungsstunden können innerhalb dieses Zeitraums grundsätzlich flexibel verteilt werden.
Wann beginnt mein Weiterbildungszeitraum?
Für Wohnimmobilienverwalter beginnt der erste Weiterbildungszeitraum am 1. Januar des Kalenderjahres, in dem die Erlaubnis nach § 34c GewO erteilt wurde. Bei weiterbildungspflichtigen Beschäftigten ist das Kalenderjahr maßgeblich, in dem die entsprechende Tätigkeit aufgenommen wurde. Für Immobilienkaufleute sowie Geprüfte Immobilienfachwirte beginnt die Weiterbildungspflicht drei Jahre nach Erwerb des jeweiligen Abschlusses.
Was gilt, wenn ich gleichzeitig als Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter tätig bin?
Die gesetzliche Weiterbildungspflicht besteht nur noch für die Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter. Dafür sind 20 Zeitstunden innerhalb von drei Kalenderjahren vorgeschrieben. Die frühere zusätzliche Weiterbildungspflicht für die Maklertätigkeit ist entfallen.
Wie lange müssen Weiterbildungsnachweise aufbewahrt werden?
Wohnimmobilienverwalter müssen Nachweise und Unterlagen über die absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen drei Jahre aufbewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die jeweilige Weiterbildungsmaßnahme durchgeführt wurde.
Welche Folgen hat eine Verletzung der Weiterbildungspflicht?
Wer als weiterbildungspflichtiger Wohnimmobilienverwalter die vorgeschriebene Weiterbildung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig absolviert, handelt ordnungswidrig. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Welche Weiterbildungen bietet die TA für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter an?
Die TA bietet kompakte Live-Online-Lehrgänge zu unterschiedlichen Themen der Immobilienwirtschaft an. Wohnimmobilienverwalter finden entsprechend gekennzeichnete Angebote für ihre gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung. Immobilienmakler können gezielt Weiterbildungen auswählen, um ihr Fachwissen beispielsweise in der Maklerpraxis, Immobilienvermarktung oder bei speziellen Immobilienstrategien aufzufrischen und zu erweitern.
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