˄
Deutscher Bildungs-Award 2025/2026
Alles auf einen Blick

Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und -verwalter nach § 15b MaBV und § 34c Abs. 2a GewO

Mit unseren kompakten Weiterbildungen bringen Immobilienmakler ihre Kenntnisse gezielt auf den neuesten Stand. Wohnimmobilienverwalter können gleichzeitig ihrer gesetzlichen Weiterbildungspflicht gemäß § 34c GewO und § 15b MaBV nachkommen.

Weiterbildungspflicht nachweisen als Immobilienmakler oder Wohnimmobilienverwalter

Seit dem 24. Juli 2026 besteht für Immobilienmakler keine gesetzliche Weiterbildungspflicht mehr. Für Wohnimmobilienverwalter bleibt sie dagegen bestehen: Sie und unmittelbar an der erlaubnispflichtigen Verwaltung mitwirkende Beschäftigte müssen weiterhin 20 Zeitstunden Weiterbildung innerhalb von drei Kalenderjahren absolvieren.
Auch für Immobilienmakler lohnt es sich, das eigene Fachwissen regelmäßig aufzufrischen. Rechtliche Rahmenbedingungen, Finanzierung, Vermarktung und Marktbedingungen entwickeln sich laufend weiter. Eine Weiterbildung alle paar Jahre hilft dabei, fachlich auf dem aktuellen Stand zu bleiben und gegenüber Kunden Kompetenz, Professionalität und Qualitätsbewusstsein zu zeigen.
Unsere kompakten Weiterbildungen greifen unterschiedliche Themen aus der Immobilienpraxis auf: von Maklerwissen und Vermarktung über Immobilienstrategien bis zur professionellen Verwaltung.
 
 
Wer muss sich weiterbilden? … und wer nicht?

Weiterbildungspflichtig sind Personen, die unmittelbar mit der erlaubnispflichtigen Wohnimmobilienverwaltung nach § 34c GewO befasst sind:

  • Inhaber einer Erlaubnis zur Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter
  • Angestellte, die unmittelbar an der Wohnimmobilienverwaltung mitwirken – unabhängig davon, ob sie in Vollzeit oder Teilzeit beschäftigt sind

Entscheidend ist, dass die Tätigkeit unmittelbar mit der erlaubnispflichtigen Wohnimmobilienverwaltung zusammenhängt.

Keine Weiterbildungspflicht besteht für Personen, die nicht unmittelbar an der erlaubnispflichtigen Wohnimmobilienverwaltung mitwirken, zum Beispiel:

  • Mitarbeitende im Personalwesen
  • Mitarbeitende in der internen Unternehmensbuchhaltung ohne Bezug zur Immobilienverwaltung
  • Assistenz- und Sekretariatskräfte ohne unmittelbaren Bezug zur Wohnimmobilienverwaltung

Für Immobilienmakler und deren Beschäftigte besteht seit dem 24. Juli 2026 ebenfalls keine gesetzliche Weiterbildungspflicht mehr.

 
 

Umfang der Weiterbildung

Für Wohnimmobilienverwalter umfasst die gesetzliche Weiterbildungspflicht 20 Zeitstunden innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren. Die zeitliche Verteilung der Weiterbildungsstunden innerhalb dieses Zeitraums ist flexibel möglich.
Auch unmittelbar an der erlaubnispflichtigen Verwaltung mitwirkende Beschäftigte unterliegen grundsätzlich der Weiterbildungspflicht. Für den Gewerbetreibenden kann der Weiterbildungsnachweis unter den gesetzlichen Voraussetzungen durch eine angemessene Zahl vertretungsberechtigter Beschäftigter mit entsprechenden Aufsichtsbefugnissen erbracht werden.
 
 

Immobilienwissen kompakt und flexibel erweitern

Unsere Fortbildungsangebote lassen sich flexibel in den Arbeitsalltag integrieren – ortsunabhängig im Live-Online-Format und je nach Lehrgang in Vollzeit, Teilzeit oder Abendform.
Als Immobilienmakler können Sie gezielt einzelne Fachgebiete auffrischen oder sich neues Spezialwissen aneignen. Wohnimmobilienverwalter erweitern ihre Kenntnisse rund um die professionelle Verwaltung und können mit geeigneten Angeboten zugleich ihrer gesetzlichen Weiterbildungspflicht nachkommen.
Als Makler vertiefen Sie beispielsweise Ihr Wissen zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Marketing und Vertrieb. Wohnimmobilienverwalter bilden sich unter anderem zu Mietrecht, Instandhaltung und kaufmännischen Themen weiter und erweitern damit ihre Fähigkeiten für die professionelle Betreuung von Immobilien.
 
 

Zertifizierter Verwalter IHK gemäß § 26a WEG - mit Vorkenntnissen

Der fünftägige Lehrgang Zertifizierter Verwalter IHK gemäß § 26a WEG - mit Vorkenntnissen ist speziell für Personen mit Erfahrung konzipiert und bietet eine umfassende Vertiefung in wesentliche Themen wie Wohnungseigentumsrecht, Mietrecht, Instandhaltungsstrategien sowie die Abrechnung von Finanz- und Betriebskosten. Mit diesem Kurs aktualisieren und erweitern Sie Ihr Wissen, um Ihren beruflichen Anforderungen besser gerecht zu werden. Das IHK-Zertifikat verschafft Ihnen nicht nur einen anerkannten Qualifikationsnachweis, sondern auch einen klaren Wettbewerbsvorteil. Dadurch sind Sie bestens aufgestellt, um Ihren Kunden rechtssichere und kompetente Verwaltungsleistungen zu bieten.
 
 

 

Sachkunde für Immobilienmakler gemäß § 15b MaBV

Der dreitägige Intensivlehrgang Sachkunde für Immobilienmakler gemäß § 15b MaBV vermittelt umfassende Fachkenntnisse zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Immobilienfinanzierung, steuerlichen Aspekten und Marketing. Durch dieses Seminar schärfen Sie Ihr Profil und steigern Ihre Kompetenz gegenüber Kunden, indem Sie Ihr Wissen auf den neuesten Stand bringen und Ihre Professionalität gezielt erweitern. So heben Sie sich von der Konkurrenz ab und bieten fundierte, aktuelle Dienstleistungen kompetent und überzeugend an.

Direkt zur Anmeldung
 

 

Verwaltung von Mietobjekten gemäß § 15b MaBV

Im dreitägigen Intensivlehrgang Verwaltung von Mietobjekten gemäß §15b MaBV aktualisieren wir Ihr Wissen in Vermietung, Bewirtschaftung und Objektmanagement. Sie befassen sich intensiv mit der allgemeinen Verwaltung von Mietwohnungen und dem Objektmanagement, sodass Sie bestens auf Ihre Karriere vorbereitet sind und gleichzeitig die Weiterbildungspflicht erfüllen. Dieser Kurs ist ideal für alle, die in der Verwaltung von Mietobjekten durchstarten und ihr Wissen vertiefen möchten.

Direkt zur Anmeldung
 

 

Vermarktung von Ferienhäusern und -Wohnungen gemäß § 15b MaBV

Mit dem dreitägigen Intensivlehrgang Vermarktung von Ferienhäusern und -Wohnungen gemäß §15b MaBV erweitern Sie Ihr Portfolio um Fähigkeiten in der Miet- und WEG-Verwaltung sowie in steuerlichen und rechtlichen Grundlagen. Der Kurs bietet Einblicke in die Besonderheiten des Ferienimmobilienmarktes und die effektive Vermarktung von Ferienhäusern und -wohnungen. Ideal für alle, die sich auf die Vermarktung von Ferienimmobilien spezialisieren und ihre Position am Markt stärken möchten.

Direkt zur Anmeldung
 

 

Immobilienstrategie Fix & Flip gemäß § 15b MaBV

Mit dem dreitägigen Intensivlehrgang Immobilienstrategie Fix & Flip gemäß § 15b MaBV  lernen Sie, Immobilien professionell zu kaufen, aufzuwerten und mit Gewinn zu verkaufen. Der Kurs vermittelt Ihnen das nötige Fachwissen in Marktanalyse, Finanzierung, Sanierung und Vermarktung. Ideal für alle, die in das Fix-&-Flip-Geschäft einsteigen oder ihre Investmentstrategien ausbauen möchten.

Direkt zur Anmeldung
 

 

Immobilien­buchhaltung gemäß § 15b MaBV

Mit dem dreitägigen Intensivlehrgang Immobilien­buchhaltung gemäß § 15b MaBV  erwerben Sie das Fachwissen, um die finanziellen Abläufe in der Immobilienverwaltung sicher zu beherrschen. Der Kurs vermittelt Ihnen praxisnahes Know-how in Finanzbuchhaltung, Miet- und WEG-Buchhaltung sowie in der Erstellung von Abrechnungen und Wirtschaftsplänen. Ideal für alle, die ihre Kenntnisse auffrischen, ihre Buchhaltung optimieren und als Immobilienverwalter gleichzeitig die Weiterbildungspflicht nach § 15b MaBV erfüllen möchten.

Direkt zur Anmeldung
 
 

Anrechnung von Aus- und Weiterbildungen

Regelmäßige Weiterbildung hilft dabei, Fachwissen aktuell zu halten, neue Entwicklungen einzuordnen und die eigenen Kompetenzen gezielt auszubauen. Unsere Dozenten sind erfahrene Fachleute aus der Immobilienpraxis und vermitteln Ihnen Wissen, das Sie direkt im Berufsalltag einsetzen können.
Zur fachlichen Vertiefung in der Immobilienwirtschaft bieten wir Ihnen unter anderem folgende Fortbildungen an: Für weiterbildungspflichtige Wohnimmobilienverwalter gilt außerdem: Der Erwerb eines Ausbildungsabschlusses als Immobilienkaufmann beziehungsweise eines Weiterbildungsabschlusses als Geprüfter Immobilienfachwirt IHK gilt als Weiterbildung. In diesen Fällen beginnt die Weiterbildungspflicht drei Jahre nach Erwerb des Abschlusses.
 
 

Wann beginnt die Weiterbildungspflicht?

Für Wohnimmobilienverwalter beginnt der erste dreijährige Weiterbildungszeitraum am 1. Januar des Kalenderjahres, in dem die Erlaubnis erteilt wurde. Bei weiterbildungspflichtigen Beschäftigten beginnt er am 1. Januar des Jahres, in dem die entsprechende Tätigkeit aufgenommen wurde. Im Falle eines Arbeitgeberwechsels bleibt der bestehende dreijährige Weiterbildungszeitraum bestehen, und bereits absolvierte Weiterbildungsstunden können mitgenommen werden.
 
 

Folgen der Verletzung der Weiterbildungspflicht

Wohnimmobilienverwalter sind gesetzlich verpflichtet, die vorgeschriebenen Weiterbildungsstunden zu absolvieren und ihre Weiterbildungsmaßnahmen zu dokumentieren. Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 € geahndet werden.
Nachweise und Unterlagen zu den absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen müssen drei Jahre aufbewahrt werden.
 
 

Einzelfragen zur Weiterbildungspflicht

1. Gesetzliche Vertreter juristischer Personen
Bei juristischen Personen ist entscheidend, welche Personen unmittelbar mit der erlaubnispflichtigen Wohnimmobilienverwaltung befasst sind beziehungsweise entsprechende Aufgaben beaufsichtigen. Nicht jeder gesetzliche Vertreter muss daher automatisch selbst Weiterbildung absolvieren.
2. Delegation der Weiterbildungspflicht
Für den Gewerbetreibenden kann es ausreichen, wenn eine angemessene Zahl von Beschäftigten die Weiterbildung absolviert. Voraussetzung ist, dass diesen Personen die Aufsicht über unmittelbar an der Verwaltung mitwirkende Beschäftigte übertragen wurde und sie den Gewerbetreibenden vertreten dürfen.
3. Gegenwärtig nicht genutzte Erlaubnis
Die Weiterbildungspflicht besteht auch für Personen, die eine Erlaubnis besitzen, aber derzeit nicht gewerblich tätig sind (sogenannte „Schubladenerlaubnis“). Erst wenn die Erlaubnisurkunde an die zuständige Kammer zurückgegeben wird, entfällt die Weiterbildungspflicht.
 
 

Sie haben Fragen zu Ihrer Weiterbildungspflicht?


Telefonische Beratung: Mo – Fr | 8 – 17 Uhr oder schreiben Sie uns:
 

 

FAQ zur Weiterbildungspflicht

Gibt es noch eine Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler?

Nein. Seit dem 24. Juli 2026 besteht für Immobilienmakler und ihre unmittelbar bei der Maklertätigkeit mitwirkenden Beschäftigten keine gesetzliche Weiterbildungspflicht mehr. Freiwillige Weiterbildungen bleiben dennoch sinnvoll, um Fachwissen regelmäßig zu aktualisieren und Kunden auf Grundlage aktueller Kenntnisse professionell zu beraten.

Wer muss sich weiterhin verpflichtend weiterbilden?

Weiterbildungspflichtig sind Wohnimmobilienverwalter mit einer Erlaubnis nach § 34c GewO sowie Beschäftigte, die unmittelbar an der erlaubnispflichtigen Wohnimmobilienverwaltung mitwirken.

Wer ist von der Weiterbildungspflicht ausgenommen?

Keine Weiterbildungspflicht besteht für Immobilienmakler sowie für Beschäftigte, die nicht unmittelbar an der erlaubnispflichtigen Wohnimmobilienverwaltung mitwirken. Dazu können beispielsweise Mitarbeitende im Personalwesen, in der internen Unternehmensbuchhaltung ohne Bezug zur Immobilienverwaltung oder Assistenzkräfte ohne unmittelbaren Bezug zur Verwaltungstätigkeit gehören.

Wie viele Weiterbildungsstunden müssen Wohnimmobilienverwalter absolvieren?

Wohnimmobilienverwalter und unmittelbar an der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkende Beschäftigte müssen innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren insgesamt 20 Zeitstunden Weiterbildung absolvieren. Die Weiterbildungsstunden können innerhalb dieses Zeitraums grundsätzlich flexibel verteilt werden.

Wann beginnt mein Weiterbildungszeitraum?

Für Wohnimmobilienverwalter beginnt der erste Weiterbildungszeitraum am 1. Januar des Kalenderjahres, in dem die Erlaubnis nach § 34c GewO erteilt wurde. Bei weiterbildungspflichtigen Beschäftigten ist das Kalenderjahr maßgeblich, in dem die entsprechende Tätigkeit aufgenommen wurde. Für Immobilienkaufleute sowie Geprüfte Immobilienfachwirte beginnt die Weiterbildungspflicht drei Jahre nach Erwerb des jeweiligen Abschlusses.

Was gilt, wenn ich gleichzeitig als Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter tätig bin?

Die gesetzliche Weiterbildungspflicht besteht nur noch für die Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter. Dafür sind 20 Zeitstunden innerhalb von drei Kalenderjahren vorgeschrieben. Die frühere zusätzliche Weiterbildungspflicht für die Maklertätigkeit ist entfallen.

Wie lange müssen Weiterbildungsnachweise aufbewahrt werden?

Wohnimmobilienverwalter müssen Nachweise und Unterlagen über die absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen drei Jahre aufbewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die jeweilige Weiterbildungsmaßnahme durchgeführt wurde.

Welche Folgen hat eine Verletzung der Weiterbildungspflicht?

Wer als weiterbildungspflichtiger Wohnimmobilienverwalter die vorgeschriebene Weiterbildung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig absolviert, handelt ordnungswidrig. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Welche Weiterbildungen bietet die TA für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter an?

Die TA bietet kompakte Live-Online-Lehrgänge zu unterschiedlichen Themen der Immobilienwirtschaft an. Wohnimmobilienverwalter finden entsprechend gekennzeichnete Angebote für ihre gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung. Immobilienmakler können gezielt Weiterbildungen auswählen, um ihr Fachwissen beispielsweise in der Maklerpraxis, Immobilienvermarktung oder bei speziellen Immobilienstrategien aufzufrischen und zu erweitern.

 

 

Ihre Vorteile am TA Bildungszentrum

Aus Erfahrung besser. Ihre Weiterbildung liegt uns seit 30 Jahren am Herzen. Die Dozenten am TA Bildungszentrum sind erfahrene Praktiker und Experten auf ihrem Fachgebiet. Die überdurchschnittlich hohe Erfolgsquote beruht auf langjähriger Erfahrung und modernen Lernmethoden. Unser Service reicht von individueller Unterrichtsbetreuung, Lehrmaterialbeschaffung, Verpflegung vor Ort bis hin zur komfortablen Hotelunterkunft.

Ausgezeichnete Qualität & Service

  • Bundesweit anerkannte Zertifikate
  • Mehr als 3000 Teilnehmer im Immobilienbereich jährlich
  • Persönliche Beratung und Unterstützung
  • Optimales Lernumfeld
  • Wohnen nach individuellen Wünschen
Deutscher Bildungs-Award 2025/202
Das TA Bildungszentrum wurde mit dem Deutschen Bildungs-Award 2025/2026 ausgezeichnet. Die Ehrung wird von ntv und dem Deutschen Institut für Service-Qualität (DISQ) vergeben und prämiert Bildungsanbieter, die aus Verbrauchersicht besonders überzeugen. Grundlage ist eine bevölkerungsrepräsentative Befragung mit insgesamt 29.753 Stimmen. Damit zählt die TA weiterhin zu den führenden Einrichtungen im bundesweiten Bildungssektor.