Zulassung
Berufsausbildung + Berufserfahrung = Voraussetzungen erfüllt ▖
Die fachliche Spezialisierung des Berufsspezialisten IT IHK bildet die Grundlage für die Prüfungszulassung. Die zugehörigen Prüfungen müssen vorab erfolgreich abgelegt werden. Zu den unten aufgeführten Voraussetzungen müssen Sie zusätzlich immer noch die Qualifikation des IT Berufsspezialisten IHK vorweisen.
Fachspezifische Berufsausbildung
eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie
+
=
▄
Anerkannte Berufsausbildung
+
1 Jahr Berufserfahrung
inhaltlich ähnliche und fachverwandte Tätigkeiten
=
▄
Studium
den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem fachverwandten Studium
+
2 Jahre Berufserfahrung
inhaltlich ähnliche und fachverwandte Tätigkeiten
=
▄
Keine Berufsausbildung
+
5 Jahre Berufserfahrung
inhaltlich ähnliche und fachverwandte Tätigkeiten
=
▄
