Zulassung
Berufsausbildung + Berufserfahrung = Voraussetzungen erfüllt ▖
Fachspezifische Berufsausbildung
Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen und Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen
+
=
▄
Anerkannte Berufsausbildung
erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf
+
1 Jahr Berufserfahrung
im Bereich Versicherungen und Finanzanlagen
=
▄
staatlich anerkannte Prüfung
einen Diplom-, Master-oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer nach Landesrecht den Hochschulen gleichgestellten Akademie
+
1 Jahr Berufserfahrung
im Bereich Versicherungen und Finanzanlagen
=
▄
staatlich anerkannte Prüfung
erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung zum Geprüften Fachmann für Versicherungsvermittlung IHK und zur Geprüften Fachfrau für Versicherungsvermittlung IHK des § 34d Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 der Gewerbeordnung
+
2 Jahre Berufserfahrung
im Bereich Versicherungen und Finanzanlagen
=
▄
Studium
Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen
+
2 Jahre Berufserfahrung
im Bereich Versicherungen und Finanzanlagen
=
▄
Keine Berufsausbildung
+
5 Jahre Berufserfahrung
im Bereich Versicherungen und Finanzanlagen
=
▄
