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Zulassung
![](http://www.ta.de/medien/lehrgaenge/zulassung_5358_274x205.jpeg)
Berufsausbildung + Berufserfahrung = Voraussetzungen erfüllt ▖
Anerkannte Berufsausbildung
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder kaufmännisch verwandten Ausbildungsberuf im Gastgewerbe
+
2 Jahre Berufserfahrung
in einem kaufmännisch oder kaufmännisch verwandten Beruf im Gastgewerbe
=
▄
Anerkannte Berufsausbildung
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen kaufmännischen oder kaufmännisch verwandten Ausbildungsberuf im Gastgewerbe
+
3 Jahre Berufserfahrung
in einem kaufmännisch oder kaufmännisch verwandten Beruf im Gastgewerbe
=
▄
Anerkannte Berufsausbildung
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf
+
3 Jahre Berufserfahrung
in einem kaufmännisch oder kaufmännisch verwandten Beruf im Gastgewerbe
=
▄
Keine Berufsausbildung
+
5 Jahre Berufserfahrung
in einem kaufmännisch oder kaufmännisch verwandten Beruf im Gastgewerbe
=
▄