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Förderprogramme1

AFBG (Meister BAföG)

AFBG (Meister BAföG)

Die Förderung ist einkommens-, alters- und vermögensunabhängig. Trotz der Bezeichnung "Meister-BAFöG" ist diese nicht nur Meister-Fortbildungen vorbehalten, sondern auch auf alle anderen Aufstiegsfortbildungen anwendbar.Sie umfasst die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (maximal bis € 10.226,00). Eine wesentliche Voraussetzung ist, daß der/die Antragsteller/-in bislang noch keine berufliche Aufstiegsweiterbildung durchgeführt hat, unabhängig davon, ob diese in der Vergangenheit gefördert wurde oder nicht. Ausnahmen bilden lediglich die Weiterbildungen zum/zur Betriebswirt/-in IHK undTechnische/-n Betriebswirt/-in (IHK). 

Eine zusätzliche 2. Weiterbildungsmaßnahme kann auf Antrag und nach eingehender Prüfung gefördert werden, wenn diese zu einem Abschluß als Betriebswirt/-in führt. Wer also beispielsweise bereits eine Weiterbildung zum Industriemeister erfolgreich durchgeführt hat, hat gute Chancen, auch eine Förderung bei dem Weiterbildungslehrgang zum/zur Technischen Betriebswirt/-in IHK zu erhalten. Das gleiche gilt natürlich auch für Handels- und Industriefachwirte und Fachkaufleute, die den/die Betriebswirt/-in IHK absolvieren möchten. 

In der Regel besteht die Förderung aus einem nicht zurückzahlbarem Zuschuss zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in Höhe von z. Zt. 30,5 % , der restliche Betrag wird mit einem zinsgünstigen Darlehen finanziert durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Bei dem Darlehen handelt es sich um ein Darlehensangebot, das dem/der Antragsteller/-in unterbreitet wird. Die Annahme des Angebots ist nicht zwingend verbunden mit der Auszahlung des Zuschusses, d.h., es ist auch möglich, nur den Zuschuss zu erhalten, ohne das Darlehen in Anspruch zu nehmen. 

Wichtige Veränderungen für Maßnahmen, die nach dem 30.06.2009 beginnen:

erfolgreichen Prüflinge erhalten zukünftig einen Darlehenserlass von 25% auf das für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallende Restdarlehen.
 

Nach Abschluss des Lehrgangs und einer Karenzzeit von 2 Jahren (längstens jedoch nach 6 Jahren) ist das Darlehn zins- und tilgungsfrei. Danach ist das Darlehn innerhalb von 10 Jahren mit einer monatlichen Mindestrate i.H. von € 128,00 zurückzuzahlen. Bei Vollzeitmaßnahmen kann zusätzlich ein Unterhaltsbeitrag gefördert werden, der aber vom Einkommen und Vermögen der Antragstellers und deren Ehegatten abhängig ist. Fortbildungskosten sind im Rahmen der Einkommensteuererklärung absetzbar. 

Weitere detaillierte Informationen sowie die Möglichkeit zum Download der Antragsunterlagen unterhttp://www.bmbf.de/de/851.php 
(Bundesministerium für Bildung und Wirtschaft) ode rhttp://www.nbank.de/Privatpersonen/Arbeitsmarkt/Bildung_und_Qualifizierung/Meister_BAfoeG.php.

UNSER SERVICE FÜR SIE: 

Die Technische Akademie Hameln e.V. steht jedem Interessenten für weitere Informationen zur Verfügung, und übernimmt gern die kostenfreie Antragsstellung einschließlich Weiterleitung an die zuständige Stelle.