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Förderprogramme

Landesförderungen für Unternehmen

Bremen (Weiterbildungsscheck)

Maximale Förderhöhe
70 % | 500 €
Zielgruppe
Kleine und Kleinstunternehmen, die ihre Mitarbeiter weiterqualifizieren
Förderfähige Kurse
Förderbar sind alle Kurse am TA Bildungszentrum – unabhängig von der Kursdauer
 

 
Das Land Bremen schafft durch den Weiterbildungsscheck gezielt Anreize, die eigenen Kompetenzen weiterzuentwickeln: Mit dem Weiterbildungsscheck haben somit Unternehmen mit Sitz im Land Bremen die Möglichkeit, die Weiterbildung der eigenen Beschäftigten zu bezuschussen. Finanziert wird der Weiterbildungsscheck durch den Europäischen Sozialfonds und das Land Bremen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden können Beschäftigte aus Klein- und Kleinstunternehmen.

Wie hoch kann die Förderung ausfallen?

Bis zu 50 Prozent der Kursgebühren (maximal 500 Euro pro Person und pro Jahr) können Unternehmen für die Mitarbeiterqualifizierung in Form des Weiterbildungsschecks als Zuschuss bekommen. Bei un- und angelernten Mitarbeitern kann eine Weiterbildung sogar in einer Höhe von bis zu 70 Prozent (ebenfalls maximal 500 Euro pro Person und pro Jahr) bezuschusst werden.
Insgesamt können je Unternehmen Fördermittel für vier Mitarbeiter beantragt werden. Die Förderung kann auf bis zu zehn Mitarbeiter ausgeweitet werden, wenn mindestens vier un- oder angelernte Mitarbeiter an den Weiterbildungen teilnehmen.

Wie sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

  • Das Kleinst- oder Kleinunternehmen muss eine Betriebsstätte im Land Bremen haben.

Wie wird die Förderung beantragt?

Zuerst muss eine persönliche Beratung bei der Handelskammer in Bremen oder beim Arbeitsförderungs-Zentrum in Bremerhaven (entscheidend ist der Sitz des Unternehmens) erfolgen. Dort werden gemeinsam mit den Beratern sämtliche Fragen rund um die Förderung besprochen und gegebenenfalls der/die Weiterbildungsscheck/-s ausgestellt. Ein Weiterbildungsscheck ist maximal sechs Monate gültig. In diesem Zeitraum muss sowohl die Anmeldung, als auch der Beginn der Weiterbildung erfolgen. Zu beachten ist, dass die Weiterbildung zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht begonnen hat, die Weiterbildungsgebühren noch nicht bezahlt worden sind und auch noch keine Rechnung über die Gebühren ausgestellt worden ist.

Wie verläuft die Abrechnung der Förderung?

Gemeinsam mit der Anmeldung wird der ausgestellte Weiterbildungsscheck bei der Weiterbildungseinrichtung abgegeben. Das Unternehmen erhält eine Rechnung über die Kursgebühr, abzüglich des Scheckwertes.