
Zulassung

Berufsausbildung + Berufserfahrung = Voraussetzungen erfüllt ▖
Fachspezifische Berufsausbildung
über 3 Jahre in einem kaufmännischen oder verwaltenden Beruf in der Industrie
+
1 Jahr Berufserfahrung
in einem kaufmännischen oder verwaltenden Beruf in der Industrie
=
▄
Anerkannte Berufsausbildung
über 3 Jahre in einem sonstigen Beruf
+
2 Jahre Berufserfahrung
in einem kaufmännischen oder verwaltenden Beruf in der Industrie
=
▄
Anerkannte Berufsausbildung
in einem sonstigen Beruf
+
3 Jahre Berufserfahrung
in einem kaufmännischen oder verwaltenden Beruf in der Industrie
=
▄
Keine Berufsausbildung
+
4 Jahre Berufserfahrung
in einem kaufmännischen oder verwaltenden Beruf in der Industrie
=
▄