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Industriemeister Luftfahrttechnik IHK

Zulassung

Vom Lehrling zum Meister. Für die Prüfungszulassung bei der Industrie- und Handelskammer benötigen Sie einen Nachweis ihrer bisherigen Qualifikation. Der direkte Weg führt über eine fachspezifische Berufsausbildung im luftfahrttechnischen Bereich, auf die eine mindestens einjährige Berufspraxis (zum Zeitpunkt der Prüfung) gefolgt ist. Alle Möglichkeiten sehen Sie hier auf einen Blick – wir haben der Einfachheit halber die Voraussetzungen für beide Prüfungsteile zusammengefasst.
 

 

Berufsausbildung + Berufserfahrung = Voraussetzungen erfüllt    

Fachspezifische Berufsausbildung
in einem luftfahrttechnischen Beruf
+
1 Jahr Berufserfahrung
in einem industriellen luftfahrttechnischen Beruf
=
Fachspezifische Berufsausbildung
in einem metall-, elektro- und fahrzeugtechnischen Beruf
+
2 Jahre Berufserfahrung
in einem industriellen luftfahrttechnischen Beruf
=
Anerkannte Berufsausbildung
in einem sonstigen Beruf
+
3 Jahre Berufserfahrung
in einem industriellen luftfahrttechnischen Beruf
=
Keine Berufsausbildung
 
+
5 Jahre Berufserfahrung
in einem industriellen luftfahrttechnischen Beruf
=
 

 

Wir helfen gerne weiter

Unser Service für Sie. Wir führen am TA Bildungszentrum routinemäßig einen kostenlosen Zulassungscheck für Sie durch. Kurzfristig können wir Ihnen so mitteilen, inwiefern Sie die Voraussetzungen erfüllen, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Die Einschätzung basiert auf Ihrer beruflichen Vorbildung und den Anforderungen der IHK. Für eine garantierte Zulassung reichen wir Ihre Unterlagen direkt bei der prüfenden Stelle ein. Sie haben noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns unter 05151-95776-0.