Ausbildereignung IHK (AEVO)
Zukunft gestalten mit dem Ausbilderschein
Werden Sie Vorbild für Berufsstarter: Mit der Ausbildung zum Ausbilder können Sie in nur 6 Tagen Berufsstarter begleiten und fördern. Als fester Ansprechpartner für Auszubildende organisieren, beraten und moderieren Sie branchenübergreifend in dual ausbildenden Unternehmen. Mit der IHK-Ausbildereignung nach AEVO tragen Sie maßgeblich zur Personalentwicklung bei.
Für Aufstiegsfortbildungen erforderlich
Die Ausbildereignung richtet sich an Mitarbeiter aus allen Branchen sowie an Selbstständige. Für den Abschluss verschiedener IHK-Aufstiegsfortbildungen, etwa zum Industriemeister, ist sie zwingend erforderlich. Der Ausbilderschein bringt die notwendigen pädagogischen und rechtlichen Voraussetzungen, um wirksam in der betrieblichen Bildung und Mitarbeiterführung tätig zu sein.
»Die Dozenten haben die Inhalte gut vermittelt. Es herrschte eine gute Stimmung – es wurde immer viel gelacht.«
Ausbildereignung: Ihre Vorteile
- Berufliche Weiterentwicklung durch mehr Verantwortung
- Anerkannte Zusatzqualifikation, die den Stellenwert im Unternehmen ausbaut
- Ihr Beitrag zur Nachwuchsförderung durch Betreuung und Anleitung der Auszubildenden
- Erweiterte Chancen in Ihren zukünftigen Bewerbungsverfahren
- Ausbilderschein der IHK als Nachweis nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)
Ein Muss für Meister: nach Bedarf
Die Zusatzqualifikation „Ausbildereignung IHK“ können Sie bei Bedarf optional bei der Anmeldung zum Meisterkurs dazu buchen. Für die abschließende IHK-Prüfung wird der Ausbilderschein vorausgesetzt. Mögliche Termine für den Kurs finden Sie bei den jeweiligen Startterminen zum Meisterkurs zur Auswahl.
Ausbildereignung IHK (AEVO): Inhalte auf einen Blick
- Vorteile und Nutzen der betrieblichen Ausbildung
- Mitwirkung bei Planungen und Entscheidungen
- Strukturen des Berufsbildungssystems
- Ausbildungsberufe für den Betrieb auswählen
- Prüfung des Betriebes auf Eignung
- Vorbereitende Maßnahmen einschätzen und einsetzen
- Aufgaben der Mitwirkenden abstimmen
- Ausbildungsplan prozessorientiert erstellen
- Möglichkeiten der betrieblichen Interessensvertretung in der Berufsbildung berücksichtigen
- Ermittlung und Abstimmung des Kooperationsbedarfs
- Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden
- Berufsausbildungsvertrag vorbereiten
- Prüfung der Möglichkeit, im Ausland auszubilden
- Lernförderliche Bedingungen schaffen
- Probezeit organisieren, gestalten, bewerten
- Lern- und Arbeitsaufgaben entwickeln und gestalten
- Ausbildungsmethoden auswählen und einsetzen
- Auszubildende unterstützen
- Zusatzqualifikationen sowie die Möglichkeit der Verkürzung der Ausbildungsdauer anbieten
- Konfliktbewältigung, Förderung von sozialer und persönlicher Entwicklung
- Leistungen bewerten, Ergebnisse auswerten, Rückschlüsse ziehen
- Interkulturelle Kompetenzen fördern
- Auszubildende auf die Prüfungen vorbereiten und zu einem erfolgreichen Abschluss führen
- Anmeldung zu Prüfungen veranlassen
- Erstellen eines schriftlichen Zeugnisses auf Grundlage von Leistungsbeurteilungen
- Beratung über betriebliche Entwicklungswege und berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten