Zulassung
Vom Koch zum Küchenchef. Um an der Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer teilnehmen zu dürfen, benötigen Sie entsprechende Vorkenntnisse. Sie werden zugelassen, wenn Sie eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung in Verbindung mit Berufspraxis vorweisen können. Aber auch ohne abgeschlossene Ausbildung können Sie dann Küchenmeister IHK werden, wenn Sie ausreichend praktische Erfahrung nachweisen.
Berufsausbildung + Berufserfahrung = Voraussetzungen erfüllt ▖
Anerkannte Berufsausbildung
in einem mind. 3-jährige Ausbildungsberuf
+
3 Jahre Berufserfahrung
als Koch oder Köchin
=
▄
Anerkannte Berufsausbildung
in einem 2-jährigen Ausbildungsberuf
+
4 Jahre Berufserfahrung
als Koch oder Köchin
=
▄
Keine Berufsausbildung
+
8 Jahre Berufserfahrung
als Koch oder Köchin
=
▄