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Bildungsurlaub

Was ist Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub ist bezahlter Sonderurlaub, den Sie zusätzlich zu Ihrem regulären Erholungsurlaub nehmen können. Er dient Ihrer beruflichen, politischen und persönlichen Weiterbildung – von anerkannten Fachseminaren bis zu Soft‑Skill‑Trainings. Während Ihrer Bildungsurlaubszeit zahlt Ihr Arbeitgeber weiter Ihr volles Gehalt.
 

 

Wer kann Bildungsurlaub nehmen?

In 14 Bundesländern haben nahezu alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Auszubildenden und dual Studierenden einen Anspruch auf Bildungsurlaub.
Anspruchsberechtigte:
  • Festangestellte, Auszubildende, dual Studierende sowie Beamtinnen und Beamte
  • Teilzeit: anteiliger Anspruch (z. B. 4 statt 5 Tage bei 4‑Tage‑Woche)
  • Wartezeit: oft 6–12 Monate Betriebszugehörigkeit
  • Keine gesetzlichen Regelung: Bayern und Sachsen
Hinweis: Prüfen Sie vorab Ihre konkreten Fristen und Bedingungen – zum Beispiel bei Ihrer Personalabteilung.
 

 

Wie viele Tage stehen Ihnen zu?

Pro Kalenderjahr erhalten Sie in der Regel 5 Tage oder alternativ 10 Tage innerhalb von zwei Jahren – und diese Tage kommen zusätzlich zu Ihrem normalen Jahresurlaub. Wenn Sie einmal nicht alle Tage nutzen, können Sie sie im Folgejahr sammeln, um beispielsweise an einem zehntägigen Vollzeit‑Seminar teilzunehmen.
 

 

So beantragen Sie Bildungsurlaub

Damit alles reibungslos läuft, folgen Sie am besten diesem Ablauf:

1. Regelungen prüfen

Informieren Sie sich über Ihre bundeslandspezifischen Fristen zur Antragstellung bei Ihrem Arbeitgeber (meist 4–11 Wochen vor Seminarbeginn). Gern beraten wir Sie hierzu persönlich.

2. Kurs auswählen und anmelden

Wählen Sie aus unseren Lehrgängen den passenden für sich und melden Sie sich dafür an.

3. Unterlagen erhalten

Wir senden Ihnen nach der Anmeldung das offizielle Antragsformular zu.

4. Antrag einreichen

Reichen Sie Ihren Antrag form- und fristgerecht bei Ihrer Personalabteilung ein.

5. Teilnahmebescheinigung erhalten

Nach der erfolgreichen Teilnahme an unserem Lehrgang erhalten Sie Ihr persönliches TA Zertifikat, das diese bescheinigt.

Melden Sie sich bei Fragen gern bei uns. Wir helfen Ihnen gern weiter und beraten Sie.

 

 

Bildungsurlaub online nutzen

Immer mehr Bundesländer ermöglichen die Anerkennung von Live‑Online‑Seminaren als Bildungsurlaub. Das heißt für Sie: Sie können bequem von zu Hause aus lernen und dennoch Ihren gesetzlichen Anspruch geltend machen.
  • Nachweis: Voraussetzung ist die lückenlose Dokumentation Ihrer Anwesenheit. Das übernehmen wir für Sie während Ihres Lehrgangs.
  • Ihr Vorteil: Kein Reiseaufwand, maximale Flexibilität.
 

 

Kosten & Förderung während des Bildungsurlaubs

Ihr Gehalt läuft während des Bildungsurlaubs normal weiter. Für Kursgebühren und begleitende Kosten (Literatur, Fahrt, Unterkunft) können Sie in aller Regel steuerliche Vorteile nutzen:
  • Steuerliche Absetzbarkeit: Die entstehenden Kosten können Sie als Werbungskosten oder Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
  • Fördermöglichkeiten: Während Ihres Bildungsurlaubs haben Sie ganz normal Anspruch auf Bundesförderungen wie das Aufstiegs‑BAföG oder verschiedene Länderförderungen.
 

 

FAQ zum Bildungsurlaub

Wie beantrage ich Bildungsurlaub?

Stellen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Personalabteilung und fügen Sie unser offizielles Formular zur Bildungsurlaubsbescheinigung bei. Reichen Sie den Antrag je nach Bundesland 4–11 Wochen vor Seminarbeginn ein. Planen Sie frühzeitig, um kurzfristige Absagen zu vermeiden.

In welchen Bundesländern habe ich einen Anspruch auf Bildungsurlaub?

Sie haben bundesweit in 14 von 16 Bundesländern einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub: Baden‑Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg‑Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein‑Westfalen, Rheinland‑Pfalz, Saarland, Sachsen‑Anhalt, Schleswig‑Holstein und Thüringen. In Bayern und Sachsen existiert kein Bildungsurlaubsgesetz, sodass dort kein Anspruch besteht.

Gilt Bildungsurlaub auch für Live‑Online‑Lehrgänge?

Ja. Alle unsere Live‑Online‑Seminare sind für den Bildungsurlaub anerkannt.

Wie viele Tage Bildungsurlaub stehen mir zu?

In der Regel haben Sie Anspruch auf 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr oder 10 Arbeitstage innerhalb von zwei Kalenderjahren. Diese Tage werden zusätzlich zu Ihrem regulären Jahresurlaub gewährt. Nicht genutzte Tage können Sie meist ins Folgejahr übertragen. Maximal sind 10 Tage pro Jahr möglich.

Kann ich mehrere Kurse miteinander kombinieren?

Ja. Innerhalb Ihres Jahres‑ bzw. Zweijahresanspruchs können Sie verschiedene Kurse belegen. Wichtig ist, dass die Gesamttage 5 bzw. 10 nicht überschreiten. So bleiben Sie flexibel in Ihrer Weiterbildung.

Was passiert, wenn mein Arbeitgeber den Antrag ablehnt?

Eine Ablehnung ist nur bei zwingenden betrieblichen Gründen möglich. Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren Betriebsrat oder Ihre Personalabteilung, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Häufig hilft ein klärendes Gespräch oder ein Alternativtermin.

Welche Voraussetzungen gelten für Teilzeitbeschäftigte?

Teilzeitbeschäftigte erhalten den Anspruch anteilig. Bei einer 4‑Tage‑Woche stehen Ihnen beispielsweise 4 von 5 Tagen Bildungsurlaub pro Jahr zu. Dieses Modell passt sich flexibel Ihrer Arbeitszeit an.

Welche Fördermöglichkeiten kann ich nutzen?

Neben der Weiterzahlung Ihres Gehalts können Sie Kursgebühren und weitere Ausgaben steuerlich als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzen. Darüber hinaus gibt es Länderförderungen oder das Aufstiegs‑BAföG. Unsere Studienberatung unterstützt Sie gerne bei der Antragstellung.

Ab wann habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub?

In vielen Bundesländern entsteht der Anspruch nach einer Betriebszugehörigkeit von 6 bis 12 Monaten. Am besten erkundigen Sie sich bei Ihrer Personalabteilung nach der konkreten Frist.

Wie führe ich den Nachweis meiner Teilnahme?

Wir führen Anwesenheitslisten in unseren Lehrgängen. Diesen Nachweis stellen wir Ihnen für Ihren Arbeitgeber zur Verfügung. So ist Ihre Teilnahme lückenlos dokumentiert und Sie erhalten Ihre Lohnfortzahlung.