
Bildungsurlaub
Was ist Bildungsurlaub?

Wer kann Bildungsurlaub nehmen?
Anspruchsberechtigte:
- Festangestellte, Auszubildende, dual Studierende sowie Beamtinnen und Beamte
- Teilzeit: anteiliger Anspruch (z. B. 4 statt 5 Tage bei 4‑Tage‑Woche)
- Wartezeit: oft 6–12 Monate Betriebszugehörigkeit
- Keine gesetzlichen Regelung: Bayern und Sachsen
Wie viele Tage stehen Ihnen zu?
So beantragen Sie Bildungsurlaub
Damit alles reibungslos läuft, folgen Sie am besten diesem Ablauf:
1. Regelungen prüfen
Informieren Sie sich über Ihre bundeslandspezifischen Fristen zur Antragstellung bei Ihrem Arbeitgeber (meist 4–11 Wochen vor Seminarbeginn). Gern beraten wir Sie hierzu persönlich.
2. Kurs auswählen und anmelden
Wählen Sie aus unseren Lehrgängen den passenden für sich und melden Sie sich dafür an.
3. Unterlagen erhalten
Wir senden Ihnen nach der Anmeldung das offizielle Antragsformular zu.
4. Antrag einreichen
Reichen Sie Ihren Antrag form- und fristgerecht bei Ihrer Personalabteilung ein.
5. Teilnahmebescheinigung erhalten
Nach der erfolgreichen Teilnahme an unserem Lehrgang erhalten Sie Ihr persönliches TA Zertifikat, das diese bescheinigt.
Melden Sie sich bei Fragen gern bei uns. Wir helfen Ihnen gern weiter und beraten Sie.
Bildungsurlaub online nutzen
- Nachweis: Voraussetzung ist die lückenlose Dokumentation Ihrer Anwesenheit. Das übernehmen wir für Sie während Ihres Lehrgangs.
- Ihr Vorteil: Kein Reiseaufwand, maximale Flexibilität.
Kosten & Förderung während des Bildungsurlaubs
- Steuerliche Absetzbarkeit: Die entstehenden Kosten können Sie als Werbungskosten oder Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
- Fördermöglichkeiten: Während Ihres Bildungsurlaubs haben Sie ganz normal Anspruch auf Bundesförderungen wie das Aufstiegs‑BAföG oder verschiedene Länderförderungen.
FAQ zum Bildungsurlaub
Wie beantrage ich Bildungsurlaub?
Stellen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Personalabteilung und fügen Sie unser offizielles Formular zur Bildungsurlaubsbescheinigung bei. Reichen Sie den Antrag je nach Bundesland 4–11 Wochen vor Seminarbeginn ein. Planen Sie frühzeitig, um kurzfristige Absagen zu vermeiden.
In welchen Bundesländern habe ich einen Anspruch auf Bildungsurlaub?
Sie haben bundesweit in 14 von 16 Bundesländern einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub: Baden‑Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg‑Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein‑Westfalen, Rheinland‑Pfalz, Saarland, Sachsen‑Anhalt, Schleswig‑Holstein und Thüringen. In Bayern und Sachsen existiert kein Bildungsurlaubsgesetz, sodass dort kein Anspruch besteht.
Gilt Bildungsurlaub auch für Live‑Online‑Lehrgänge?
Ja. Alle unsere Live‑Online‑Seminare sind für den Bildungsurlaub anerkannt.
Wie viele Tage Bildungsurlaub stehen mir zu?
In der Regel haben Sie Anspruch auf 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr oder 10 Arbeitstage innerhalb von zwei Kalenderjahren. Diese Tage werden zusätzlich zu Ihrem regulären Jahresurlaub gewährt. Nicht genutzte Tage können Sie meist ins Folgejahr übertragen. Maximal sind 10 Tage pro Jahr möglich.
Kann ich mehrere Kurse miteinander kombinieren?
Ja. Innerhalb Ihres Jahres‑ bzw. Zweijahresanspruchs können Sie verschiedene Kurse belegen. Wichtig ist, dass die Gesamttage 5 bzw. 10 nicht überschreiten. So bleiben Sie flexibel in Ihrer Weiterbildung.
Was passiert, wenn mein Arbeitgeber den Antrag ablehnt?
Eine Ablehnung ist nur bei zwingenden betrieblichen Gründen möglich. Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren Betriebsrat oder Ihre Personalabteilung, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Häufig hilft ein klärendes Gespräch oder ein Alternativtermin.
Welche Voraussetzungen gelten für Teilzeitbeschäftigte?
Teilzeitbeschäftigte erhalten den Anspruch anteilig. Bei einer 4‑Tage‑Woche stehen Ihnen beispielsweise 4 von 5 Tagen Bildungsurlaub pro Jahr zu. Dieses Modell passt sich flexibel Ihrer Arbeitszeit an.
Welche Fördermöglichkeiten kann ich nutzen?
Neben der Weiterzahlung Ihres Gehalts können Sie Kursgebühren und weitere Ausgaben steuerlich als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzen. Darüber hinaus gibt es Länderförderungen oder das Aufstiegs‑BAföG. Unsere Studienberatung unterstützt Sie gerne bei der Antragstellung.
Ab wann habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub?
In vielen Bundesländern entsteht der Anspruch nach einer Betriebszugehörigkeit von 6 bis 12 Monaten. Am besten erkundigen Sie sich bei Ihrer Personalabteilung nach der konkreten Frist.
Wie führe ich den Nachweis meiner Teilnahme?
Wir führen Anwesenheitslisten in unseren Lehrgängen. Diesen Nachweis stellen wir Ihnen für Ihren Arbeitgeber zur Verfügung. So ist Ihre Teilnahme lückenlos dokumentiert und Sie erhalten Ihre Lohnfortzahlung.