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Alles auf einen Blick

Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und -verwalter

Immobilienmakler und -verwalter aufgepasst: Mit unseren praxisnahen Intensivseminaren erfüllen Sie Ihre gesetzliche Weiterbildungspflicht gemäß § 34c GewO und § 15b MaBV flexibel – und das in nur 3 Tagen!

Weiterbildungspflicht nachweisen als Immobilienmakler oder Immobilienverwalter

Seit dem 1. August 2018 sind Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter mit einer Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung sowie ihre unmittelbar mitwirkenden Angestellten verpflichtet, sich regelmäßig weiterzubilden - innerhalb von 3 Kalenderjahren für 20 Stunden. Die Makler- und Bauträgerverordnung regelt die Details dieser Weiterbildungspflicht. Die folgenden Kurse helfen Ihnen als Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter, Ihre Weiterbildungspflicht zu erfüllen – und das in kürzester Zeit.
 
 
Wer muss sich weiterbilden? … und wer nicht?

Weiterbildungspflichtig sind alle Personen, die unmittelbar mit erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach § 34c GewO befasst sind:

  • Inhaber einer Erlaubnis zur Tätigkeit als Immobilienmakler oder Wohnimmobilienverwalter
  • Angestellte, die aktiv an der Vermittlung oder Verwaltung mitwirken – unabhängig von Vollzeit oder Teilzeit

Entscheidend ist, dass die Tätigkeit in direktem Zusammenhang mit der Vermittlungs- oder Verwaltungstätigkeit steht.

Keine Weiterbildungspflicht besteht für Personen, die ausschließlich interne Aufgaben ohne direkten Kundenkontakt ausüben, zum Beispiel:

  • Mitarbeitende in der Buchhaltung
  • Mitarbeitende im Personalwesen
  • Assistenz- und Sekretariatskräfte ohne unmittelbaren Bezug zur Vermittlungs- oder Verwaltungstätigkeit

Da sie nicht direkt in die erlaubnispflichtige Tätigkeit eingebunden sind, unterliegen sie nicht der gesetzlichen Weiterbildungspflicht.

 
 

Umfang der Weiterbildung

Die Weiterbildung muss einen Umfang von 20 Zeitstunden innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren pro Gewerbe (Makler oder Verwalter) umfassen. Wer über eine doppelte Erlaubnis verfügt, muss insgesamt 40 Zeitstunden nachweisen, wobei jeweils 20 Stunden pro Bereich vorgeschrieben sind. Die zeitliche Verteilung der Weiterbildung ist flexibel innerhalb des Weiterbildungszeitraums möglich. Es ist jedoch nicht zulässig, die vorgeschriebenen Weiterbildungsstunden auf mehrere Personen zu verteilen – jeder Weiterbildungspflichtige muss die Stunden in vollem Umfang persönlich absolvieren.
 
 

Weiterbildungspflicht erfüllen: ortsunabhängig und in kompakter Form

Unsere Fortbildungsangebote sind Intensiv-Seminare, die Sie flexibel in Ihren Alltag integrieren können. Damit kommen Sie der Weiterbildungspflicht innerhalb kürzester Zeit nach - ortsunabhängig dank Live-Online-Format und zeitlich flexibel in Vollzeit, Teilzeit oder Abendform.
Als Makler vertiefen Sie Ihr Wissen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich Marketing und Vertrieb. Wohnimmobilienverwalter bilden sich über Instandhaltungsvorschriften und Mietrecht weiter und erwerben Fähigkeiten für eine effektive Betreuung ihrer Immobilien.
 
 

Zertifizierter Verwalter IHK gemäß § 26a WEG - mit Vorkenntnissen

Der fünftägige Lehrgang Zertifizierter Verwalter IHK gemäß § 26a WEG - mit Vorkenntnissen ist speziell für Personen mit Erfahrung konzipiert und bietet eine umfassende Vertiefung in wesentliche Themen wie Wohnungseigentumsrecht, Mietrecht, Instandhaltungsstrategien sowie die Abrechnung von Finanz- und Betriebskosten. Mit diesem Kurs aktualisieren und erweitern Sie Ihr Wissen, um Ihren beruflichen Anforderungen besser gerecht zu werden. Das IHK-Zertifikat verschafft Ihnen nicht nur einen anerkannten Qualifikationsnachweis, sondern auch einen klaren Wettbewerbsvorteil. Dadurch sind Sie bestens aufgestellt, um Ihren Kunden rechtssichere und kompetente Verwaltungsleistungen zu bieten.
 
 

 

Sachkunde für Immobilienmakler gemäß § 15b MaBV

Der dreitägige Intensivlehrgang Sachkunde für Immobilienmakler gemäß § 15b MaBV vermittelt umfassende Fachkenntnisse zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Immobilienfinanzierung, steuerlichen Aspekten und Marketing. Durch dieses Seminar schärfen Sie Ihr Profil und steigern Ihre Kompetenz gegenüber Kunden, indem Sie Ihr Wissen auf den neuesten Stand bringen und Ihre Professionalität gezielt erweitern. So heben Sie sich von der Konkurrenz ab und bieten fundierte, aktuelle Dienstleistungen kompetent und überzeugend an.

Direkt zur Anmeldung
 

 

Verwaltung von Mietobjekten gemäß § 15b MaBV

Im dreitägigen Intensivlehrgang Verwaltung von Mietobjekten gemäß §15b MaBV aktualisieren wir Ihr Wissen in Vermietung, Bewirtschaftung und Objektmanagement. Sie befassen sich intensiv mit der allgemeinen Verwaltung von Mietwohnungen und dem Objektmanagement, sodass Sie bestens auf Ihre Karriere vorbereitet sind und gleichzeitig die Weiterbildungspflicht erfüllen. Dieser Kurs ist ideal für alle, die in der Verwaltung von Mietobjekten durchstarten und ihr Wissen vertiefen möchten.

Direkt zur Anmeldung
 

 

Vermarktung von Ferienhäusern und -Wohnungen gemäß § 15b MaBV

Mit dem dreitägigen Intensivlehrgang Vermarktung von Ferienhäusern und -Wohnungen gemäß §15b MaBV erweitern Sie Ihr Portfolio um Fähigkeiten in der Miet- und WEG-Verwaltung sowie in steuerlichen und rechtlichen Grundlagen. Der Kurs bietet Einblicke in die Besonderheiten des Ferienimmobilienmarktes und die effektive Vermarktung von Ferienhäusern und -wohnungen. Ideal für alle, die sich auf die Vermarktung von Ferienimmobilien spezialisieren und ihre Position am Markt stärken möchten.

Direkt zur Anmeldung
 
 

Anrechnung von Aus- und Weiterbildungen

Unser Lehrgangsangebot ist die ideale Lösung, um der gesetzlichen Weiterbildungspflicht effektiv und zeitlich flexibel nachzukommen. Darüber hinaus bietet es Ihnen die Möglichkeit, neue Aspekte zu lernen. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Fachkompetenzen ist ein entscheidender Faktor für den langfristigen Erfolg in der Immobilienbranche. Unsere Dozenten sind erfahrene Fachleute, die selbst im Immobilienmanagement tätig sind und vermitteln Ihnen das nötige Wissen praxisnah.
Um Ihre Fachkenntnisse zu vertiefen und die Weiterbildungspflicht zu erfüllen, bieten wir Ihnen folgende Fortbildungen an: Neben diesen Weiterbildungen wird auch eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann auf die Weiterbildungspflicht angerechnet. Die Weiterbildungspflicht beginnt drei Jahre nach dem letzten Abschluss.
 
 

Wann beginnt die Weiterbildungspflicht?

Für alle Erlaubnisinhaber oder Beschäftigten beginnt die Weiterbildungspflicht am 1. Januar des Jahres, in dem die Tätigkeit aufgenommen wurde. Im Falle eines Arbeitgeberwechsels bleibt der bestehende dreijährige Weiterbildungszeitraum bestehen, und bereits absolvierte Weiterbildungsstunden können mitgenommen werden.
 
 

Folgen der Verletzung der Weiterbildungspflicht

Die Nichteinhaltung der Weiterbildungspflicht kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 € geahndet werden.
Ordnungswidrig handelt, wer:
  • Nachweise oder Unterlagen nicht mindestens fünf Jahre aufbewahrt.
  • Einer behördlichen Anordnung zur Vorlage der Weiterbildungsnachweise nicht nachkommt.
 
 

Einzelfragen zur Weiterbildungspflicht

1. Gesetzliche Vertreter juristischer Personen
Alle gesetzlichen Vertreter einer juristischen Person, wie beispielsweise einer GmbH oder AG, unterliegen grundsätzlich der Weiterbildungspflicht. Eine Ausnahme besteht, wenn nachweislich bestimmte Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder keine erlaubnispflichtige Tätigkeit ausüben.
2. Delegation der Weiterbildungspflicht
Anstelle des Gewerbetreibenden reicht es aus, wenn eine angemessene Anzahl von Beschäftigten die Weiterbildung absolviert. Voraussetzung ist, dass diesen Personen Aufsichtsbefugnisse übertragen wurden, beispielsweise als Abteilungsleiter oder Betriebsleiter. Gewerbetreibende, die selbst unmittelbar in der erlaubnispflichtigen Tätigkeit tätig sind, können diese Pflicht nicht delegieren.
3. Gegenwärtig nicht genutzte Erlaubnis
Die Weiterbildungspflicht besteht auch für Personen, die eine Erlaubnis besitzen, aber derzeit nicht gewerblich tätig sind (sogenannte „Schubladenerlaubnis“). Erst wenn die Erlaubnisurkunde an die zuständige Kammer zurückgegeben wird, entfällt die Weiterbildungspflicht.
 
 

Sie haben Fragen zu Ihrer Weiterbildungspflicht?


Telefonische Beratung: Mo – Fr | 8 – 17 Uhr oder schreiben Sie uns:
 

 

Häufig gestellte Fragen zur Weiterbildungspflicht

Was ist die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter?

Seit dem 1. August 2018 müssen alle Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter mit Erlaubnis nach § 34c GewO sowie ihre unmittelbar mitwirkenden Angestellten innerhalb von drei Kalenderjahren 20 Zeitstunden Weiterbildung nachweisen.

Wer muss sich weiterbilden?

Weiterbildungspflichtig sind Inhaber einer Makler‑ oder Verwalter‑Erlaubnis und alle Mitarbeitenden, die aktiv an Vermittlung oder Verwaltung mitwirken – zum Beispiel beim Erstellen von Exposés, Durchführen von Besichtigungen oder Organisieren von Eigentümerversammlungen.

Wer ist von der Weiterbildungspflicht ausgenommen?

Keine Pflicht besteht für Mitarbeitende, die ausschließlich interne Aufgaben ohne direkten Kundenkontakt wahrnehmen – etwa in der Buchhaltung, im Personalwesen oder im Sekretariat.

Wie viele Stunden muss ich absolvieren und bis wann?

Pro Erlaubnis sind 20 Zeitstunden innerhalb von drei Kalenderjahren vorgeschrieben. Wer beide Erlaubnisse (Makler + Verwalter) besitzt, muss je 20 Stunden absolvieren (insgesamt 40 Stunden).

Wann beginnt mein Weiterbildungszeitraum?

Der erste Zählzeitraum für alle, die vor dem 1. August 2018 tätig waren, lief vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020. Für Neulinge beginnt der Zeitraum jeweils am 1. Januar des Jahres der Erlaubniserteilung oder ersten Beschäftigung.

Was passiert bei gleichzeitiger Tätigkeit als Makler und Verwalter?

Sie müssen in beiden Bereichen separat 20 Stunden absolvieren. Inhalte, die beide Bereiche abdecken, können jedoch nur einmal angerechnet werden.

Welche Folgen hat eine Verletzung der Weiterbildungspflicht?

Die Nichteinhaltung kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Insbesondere müssen Nachweise fünf Jahre lang aufbewahrt und behördliche Vorlageanforderungen erfüllt werden.

Welche Kurse bietet die TA zur Erfüllung der Pflicht an?

Wir bieten praxisnahe Live‑Online‑Lehrgänge an, die jeweils auf 20 Zeitstunden ausgelegt sind. Alternativ können Sie auch IHK‑Fortbildungen bei uns belegen. Unser vollständiges Kursangebot finden Sie oben auf dieser Seite.

 

 

Ihre Vorteile am TA Bildungszentrum

Aus Erfahrung besser. Ihre Weiterbildung liegt uns seit 30 Jahren am Herzen. Die Dozenten am TA Bildungszentrum sind erfahrene Praktiker und Experten auf ihrem Fachgebiet. Die überdurchschnittlich hohe Erfolgsquote beruht auf langjähriger Erfahrung und modernen Lernmethoden. Unser Service reicht von individueller Unterrichtsbetreuung, Lehrmaterialbeschaffung, Verpflegung vor Ort bis hin zur komfortablen Hotelunterkunft.

Ausgezeichnete Qualität & Service

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  • Persönliche Beratung und Unterstützung
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Focus Vergleich: Top-Anbieter für berufliche Bildung 2025
„Top-Anbieter für Weiterbildung“ – diese Auszeichnung bekam das TA Bildungszentrum zum wiederholten Mal vom Magazin Focus Business. Damit zählt die seit 1992 bestehende Akademie zu den besten bundesweit.