Weiterbildungspflicht nachweisen als Immobilienmakler oder Immobilienverwalter
Wer muss sich weiterbilden? | … und wer nicht? |
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Weiterbildungspflichtig sind alle Personen, die unmittelbar mit erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach § 34c GewO befasst sind:
Entscheidend ist, dass die Tätigkeit in direktem Zusammenhang mit der Vermittlungs- oder Verwaltungstätigkeit steht. | Keine Weiterbildungspflicht besteht für Personen, die ausschließlich interne Aufgaben ohne direkten Kundenkontakt ausüben, zum Beispiel:
Da sie nicht direkt in die erlaubnispflichtige Tätigkeit eingebunden sind, unterliegen sie nicht der gesetzlichen Weiterbildungspflicht. |
Umfang der Weiterbildung
Weiterbildungspflicht erfüllen: ortsunabhängig und in kompakter Form
Als Makler vertiefen Sie Ihr Wissen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich Marketing und Vertrieb. Wohnimmobilienverwalter bilden sich über Instandhaltungsvorschriften und Mietrecht weiter und erwerben Fähigkeiten für eine effektive Betreuung ihrer Immobilien.
Zertifizierter Verwalter IHK gemäß § 26a WEG - mit Vorkenntnissen
Sachkunde für Immobilienmakler gemäß § 15b MaBV
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Verwaltung von Mietobjekten gemäß § 15b MaBV
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Vermarktung von Ferienhäusern und -Wohnungen gemäß § 15b MaBV
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Anrechnung von Aus- und Weiterbildungen
Um Ihre Fachkenntnisse zu vertiefen und die Weiterbildungspflicht zu erfüllen, bieten wir Ihnen folgende Fortbildungen an: Neben diesen Weiterbildungen wird auch eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann auf die Weiterbildungspflicht angerechnet. Die Weiterbildungspflicht beginnt drei Jahre nach dem letzten Abschluss.
Wann beginnt die Weiterbildungspflicht?
Folgen der Verletzung der Weiterbildungspflicht
Ordnungswidrig handelt, wer:
- Nachweise oder Unterlagen nicht mindestens fünf Jahre aufbewahrt.
- Einer behördlichen Anordnung zur Vorlage der Weiterbildungsnachweise nicht nachkommt.
Einzelfragen zur Weiterbildungspflicht
Alle gesetzlichen Vertreter einer juristischen Person, wie beispielsweise einer GmbH oder AG, unterliegen grundsätzlich der Weiterbildungspflicht. Eine Ausnahme besteht, wenn nachweislich bestimmte Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder keine erlaubnispflichtige Tätigkeit ausüben.
2. Delegation der Weiterbildungspflicht
Anstelle des Gewerbetreibenden reicht es aus, wenn eine angemessene Anzahl von Beschäftigten die Weiterbildung absolviert. Voraussetzung ist, dass diesen Personen Aufsichtsbefugnisse übertragen wurden, beispielsweise als Abteilungsleiter oder Betriebsleiter. Gewerbetreibende, die selbst unmittelbar in der erlaubnispflichtigen Tätigkeit tätig sind, können diese Pflicht nicht delegieren.
3. Gegenwärtig nicht genutzte Erlaubnis
Die Weiterbildungspflicht besteht auch für Personen, die eine Erlaubnis besitzen, aber derzeit nicht gewerblich tätig sind (sogenannte „Schubladenerlaubnis“). Erst wenn die Erlaubnisurkunde an die zuständige Kammer zurückgegeben wird, entfällt die Weiterbildungspflicht.
Sie haben Fragen zu Ihrer Weiterbildungspflicht?
Häufig gestellte Fragen zur Weiterbildungspflicht
Was ist die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter?
Seit dem 1. August 2018 müssen alle Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter mit Erlaubnis nach § 34c GewO sowie ihre unmittelbar mitwirkenden Angestellten innerhalb von drei Kalenderjahren 20 Zeitstunden Weiterbildung nachweisen.
Wer muss sich weiterbilden?
Weiterbildungspflichtig sind Inhaber einer Makler‑ oder Verwalter‑Erlaubnis und alle Mitarbeitenden, die aktiv an Vermittlung oder Verwaltung mitwirken – zum Beispiel beim Erstellen von Exposés, Durchführen von Besichtigungen oder Organisieren von Eigentümerversammlungen.
Wer ist von der Weiterbildungspflicht ausgenommen?
Keine Pflicht besteht für Mitarbeitende, die ausschließlich interne Aufgaben ohne direkten Kundenkontakt wahrnehmen – etwa in der Buchhaltung, im Personalwesen oder im Sekretariat.
Wie viele Stunden muss ich absolvieren und bis wann?
Pro Erlaubnis sind 20 Zeitstunden innerhalb von drei Kalenderjahren vorgeschrieben. Wer beide Erlaubnisse (Makler + Verwalter) besitzt, muss je 20 Stunden absolvieren (insgesamt 40 Stunden).
Wann beginnt mein Weiterbildungszeitraum?
Der erste Zählzeitraum für alle, die vor dem 1. August 2018 tätig waren, lief vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020. Für Neulinge beginnt der Zeitraum jeweils am 1. Januar des Jahres der Erlaubniserteilung oder ersten Beschäftigung.
Was passiert bei gleichzeitiger Tätigkeit als Makler und Verwalter?
Sie müssen in beiden Bereichen separat 20 Stunden absolvieren. Inhalte, die beide Bereiche abdecken, können jedoch nur einmal angerechnet werden.
Welche Folgen hat eine Verletzung der Weiterbildungspflicht?
Die Nichteinhaltung kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Insbesondere müssen Nachweise fünf Jahre lang aufbewahrt und behördliche Vorlageanforderungen erfüllt werden.
Welche Kurse bietet die TA zur Erfüllung der Pflicht an?
Wir bieten praxisnahe Live‑Online‑Lehrgänge an, die jeweils auf 20 Zeitstunden ausgelegt sind. Alternativ können Sie auch IHK‑Fortbildungen bei uns belegen. Unser vollständiges Kursangebot finden Sie oben auf dieser Seite.
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