
Zulassung

- eine Grundqualifikation nach § 88 GEG (z. B. als Architekt, Techniker oder Handwerksmeister)
und - eine Zusatzqualifikation – also eine Weiterbildung mit dena-konformen Inhalten (wie unser Lehrgang)
Grundqualifikation | Zusatzqualifikation | Eintragung in die dena-Expertenliste |
---|---|---|
Hochschulabschluss gemäß § 88 GEG | • Teilnahme am Lehrgang • Abschluss mit TA Zertifikat | ✔ Direkte Eintragung möglich |
Andere Berufsgruppen mit § 88 GEG-Qualifikation (z. B. Meister, Techniker, Handwerker) | • Teilnahme am Lehrgang • Abschluss mit TA Zertifikat | ✔ Direkte Eintragung möglich |
Quereinsteiger (ohne § 88 GEG-Grundqualifikation) | • Teilnahme am Lehrgang • Optional: Prüfungsvorbereitung • BAFA-Qualifikationsprüfung | ✔ Nach bestandener Prüfung möglich |
Unser Lehrgang ist für alle Zielgruppen relevant – ob mit technischer Vorbildung oder als Quereinsteiger. Die entscheidende Voraussetzung für die Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste ist eine anerkannte Grundqualifikation gemäß § 88 GEG oder das Bestehen der BAFA-Qualifikationsprüfung. Das TA Zertifikat dient in beiden Fällen als anerkannter Nachweis der Zusatzqualifikation.
Aufgrund der hohen Nachfrage wird die Prüfungsorganisation zentral durch das BAFA koordiniert. Weiterbildungsträger, wie die TA Bildungszentrum GmbH, bieten keine eigenen Prüfungstermine an. Ab 2024 werden neue Prüfungstermine über das BAFA zur Verfügung stehen, sodass Interessierte die Möglichkeit haben, an der Qualifikationsprüfung für Energieberater teilzunehmen.
Sobald Termine buchbar sind, informiert das BAFA über ihre Webseite: BAFA-Qualifikationsprüfung.
Die TA Bildungszentrum GmbH hat keinen Einfluss auf die Festlegung der Prüfungstermine durch das BAFA. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt eigenverantwortlich durch die Teilnehmer. Anfallende Zusatzkosten sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.
Sobald Termine buchbar sind, informiert das BAFA über ihre Webseite: BAFA-Qualifikationsprüfung.
Die TA Bildungszentrum GmbH hat keinen Einfluss auf die Festlegung der Prüfungstermine durch das BAFA. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt eigenverantwortlich durch die Teilnehmer. Anfallende Zusatzkosten sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.