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Förderprogramme

Landesförderungen für Unternehmen

Rheinland-Pfalz
(Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung)

Maximale Förderhöhe
1.500 € pro Teilnehmer |
30.000 € pro Jahr
Zielgruppe
Erwerbstätige in privatrechtlichen Unternehmen
Förderfähige Kurse
Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen bis zu 120 Stunden pro Weiterbildung, die sich am Bedarf des Unternehmens orientieren
 

 
Das Förderprogramm unterstützt im Bundesland Rheinland-Pfalz Unternehmen bei der Finanzierung von betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen. Ziel ist die berufliche Anpassung der Erwerbstätigen an die Anforderungen des Arbeitsmarktes.

Wer wird gefördert?

Zielgruppe des Förderprogramms sind Erwerbstätige in privatrechtlichen Unternehmen.

Wie hoch kann die Förderung ausfallen?

Je nach Region in Rheinland-Pfalz, beläuft sich die Förderhöhe der förderfähigen Gesamtausgaben pro Teilnehmenden zwischen 40 bis 60 Prozent und ist auf maximal 1.500 Euro je Teilnehmenden begrenzt. Die maximale Fördersumme pro Unternehmen beträgt 30.000 Euro je Kalenderjahr der Kostenerstattung.

Wie sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

  • Es werden nur Weiterbildungsmaßnahmen gefördert, die von akkreditierten Bildungsträgern angeboten werden oder die nach den Bildungsfreistellungsgesetzen der Länder anerkannt sind.
  • Die Kosten dürfen nicht weniger als 100 Euro betragen.
  • Das Unternehmen hat einen Sitz oder eine selbständige Niederlassung in Rheinland-Pfalz.
  • Die Anmeldung der Weiterbildung darf erst nach Erhalt der Bewilligung stattfinden.

Wie wird die Förderung beantragt?

Die Antragstellung sowie die Kostenerstattung erfolgen über das EDV Begleitsystem EurekaRLP Plus.
Der Antrag muss dort spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden.
Eine Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme ist erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids zulässig.

Wie verläuft die Abrechnung der Förderung?

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme nach Prüfung des Antrags auf Kostenerstattung im EDV-Begleitsystem EurekaRLP Plus.
Der Erstattungsantrag sollte innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss der Weiterbildung gestellt werden.
Die Erstattung des Pauschalbetrags ist von der Teilnahme der Erwerbstätigen an der Weiterbildung abhängig.