Zulassung
Vom Anfänger zum Spezialisten. Die Prüfung zum Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung gliedert sich in zwei Teile: eine schriftliche Prüfung mit drei Prüfungsbestandteilen und eine mündliche Prüfung, bestehend aus Präsentation und Fachgespräch. Hier sehen Sie aufgelistet, welche Voraussetzungen Sie mitbringen müssen, um beide Teile zu absolvieren. Eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung ist von Vorteil, aber keine Bedingung.
Berufsausbildung + Berufserfahrung = Voraussetzungen erfüllt ▖
Fachspezifische Berufsausbildung
über 3 Jahre in einem kaufmännischen Beruf
+
1 Jahr Berufserfahrung
in einem kaufmännischen Beruf
=
▄
Fachspezifische Berufsausbildung
über 2 Jahre in einem kaufmännischen Beruf
+
2 Jahre Berufserfahrung
in einem kaufmännischen Bereich
=
▄
Aufstiegsfortbildung
z.B. als Handwerks- oder Industriemeister
+
=
▄
Studium
mind. 90 ECTS-Punkte in einem betriebswirtschaftl. Studium
+
2 Jahre Berufserfahrung
in einem kaufmännischen Bereich
=
▄
Keine Berufsausbildung
+
5 Jahre Berufserfahrung
in einem kaufmännischen Bereich
=
▄