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TA Aktuell

24. Mär 2009
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Meister-BAFöG: 25 % des Darlehens werden bei erfolgreicher Prüfung erlassen

In der Regel besteht das BAFöG aus einem nicht zurückzahlbarem Zuschuss zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in Höhe von z. Zt. 30,5 %, der restliche Betrag wird mit einem zinsgünstigen Darlehen finanziert durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).
Bei dem Darlehen selbst handelt es sich um ein Darlehensangebot, das dem/der Antragsteller/-in unterbreitet wird. Die Annahme des Angebots ist nicht zwingend verbunden mit der Auszahlung des Zuschusses, d.h., es ist auch möglich, nur den Zuschuss zu erhalten, ohne das Darlehen in Anspruch zu nehmen. NEU ist : Dennoch ist die Inanspruchnahme des Darlehens zu empfehlen, denn: Für Studiengänge, die nach dem 30.06.2009 beginnen gilt, dass alle erfolgreichen Prüflinge – d.h., alle die die IHK-Prüfung erfolgreich bestanden haben – einen Darlehenserlass von 25% auf das für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallende Restdarlehn erhalten.