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19. Sep 2019
Karriere & Studium

Rückkehr zur Meisterpflicht für kommendes Jahr geplant

Newsbeitrag-Handwerksmeister

Große Freude beim Zentralverband des Deutschen Handwerks: Die Regierung möchte für insgesamt zwölf Handwerksberufe die Meisterpflicht wieder einführen, um die Qualität zu sichern. Vor fünfzehn Jahren wurde die Meisterpflicht für 53 von 94 Handwerksberufen abgeschafft und nun solle sie für neu gegründete Betriebe wieder gelten – alle anderen Betriebe genießen demnach Bestandsschutz. Die Wiedereinführung der Pflicht heißt konkret, dass in den zwölf Handwerksberufen der Meisterbrief vorausgesetzt werden soll, um einen Betrieb selbstständig führen zu dürfen.

Jährlich besuchen rund 7000 Studierende das TA Bildungszentrum an den Akademie-Standorten in Hameln, Hannover oder Göttingen, um beispielsweise gerade solche Aufstiegsfortbildungen zum Meister zu absolvieren. Der Lehrgang Handwerksmeister Teil 3 vermittelt den Studierenden innerhalb von vier Wochen betriebswirtschaftliche sowie rechtliche Kenntnisse, um den Weg in die Selbstständigkeit zu ermöglichen. Während die Weiterbildung Handwerksmeister Teil 4 die Aufgaben eines Ausbilders schult.

Zu den vorgesehenen Berufen für die Wiedereinführung der Meisterpflicht gehört bespielweise der Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Parkettleger, Drechsler und Holzspielzeugmacher sowie Raumausstatter oder aber auch Orgel- und Harmoniumbauer. In Kraft treten solle die Änderung Anfang 2020.

„Wir sind davon überzeugt, dass der Meisterbrief im deutschen Handwerk die beste Garantie für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft liefert“, teilten der Unionsfraktionsvize Carsten Linnemann (CDU) und der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Sören Bartol mit.

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