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Rund um das TA Bildungszentrum

TA Aktuell

05. Jul 2021
TA Aktuell

Bildungsurlaub für Online-Lehrgänge nutzen

Online Unterricht

Noch bis Ende dieses Jahres ist es möglich, auch für Online-Veranstaltungen Bildungsurlaub zu erhalten. Das heißt: Auch für die meisten Online-Lehrgänge des TA Bildungszentrums im Vollzeitformat kann Bildungsurlaub gewährt werden. Das Land Niedersachsen hat die Genehmigung für Online-Kurse erst kürzlich bis zum Jahresende verlängert. Auch Hamburg und Nordrhein-Westfalen setzen aufgrund der Corona-Pandemie zusätzlich auf Weiterbildung von zu Hause aus.

Wichtig sind dabei die grundlegenden Kriterien für die Anerkennung. Diese unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland ein wenig. Für Niedersachsen wird beispielsweise eine Dauer der Bildungsmaßnahme von mindestens fünf Tagen gefordert. Dabei müssen an jeweils drei aufeinanderfolgenden Tagen acht Unterrichtsstunden mit je 45 Minuten absolviert werden.

Wichtig für die Anerkennung ist zudem: Das TA Bildungszentrum kann durch das Live-Online-Format sicherstellen, dass die Teilnahme tatsächlich erfolgt. Die Teilnehmer treffen sich zum Unterricht in einem digitalen Klassenzimmer – und interagieren dort mit Dozenten und anderen Lehrgangsteilnehmern. Zudem stellt die Akademie eine kostenlose Bescheinigung für den Arbeitgeber aus. Auch diese wird gefordert, damit Lehrgänge nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz anerkannt werden.

Stichwort Bildungsurlaub: Generell regelt jedes Bundesland diese Form der bezahlten Freistellung etwas anders – abgesehen von Bayern und Sachsen. Dort gibt es keinen Bildungsurlaub. In den übrigen Bundesländern haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf die bezahlte Freistellung von der Arbeit. Je nach Bundesland ist so möglich, zehn Werktage zusätzlich für die persönliche und berufliche Weiterentwicklung zu nutzen, ohne Erholungsurlaub dafür zu verbrauchen. Darüber informieren wir Sie gerne im Einzelfall.

Weitere Informationen: