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TA Aktuell

11. Aug 2023
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Das Aufstiegs-BAföG: Förderung für beruflichen Aufstieg und Weiterbildung

Das Aufstiegs-BAföG, offiziell als "Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz" bezeichnet, ist ein staatliches Förderprogramm in Deutschland, das berufstätigen Personen finanzielle Unterstützung für ihre berufliche Weiterbildung und ihren beruflichen Aufstieg bietet. Es wurde geschaffen, um Menschen dabei zu helfen, sich durch gezielte Fortbildungen und Qualifikationen beruflich weiterzuentwickeln und somit ihre Karrierechancen zu verbessern. Das Aufstiegs-BAföG ist dabei insbesondere für Personen gedacht, die bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung oder vergleichbare Qualifikationen besitzen und sich nun auf einem höheren Qualifikationsniveau fortbilden möchten.

Wer kann Aufstiegs-BAföG beantragen?

Grundsätzlich können Personen, die sich in einer beruflichen Aufstiegsfortbildung befinden, Aufstiegs-BAföG beantragen. Hierzu zählen beispielsweise Meisterkurse, Technikerlehrgänge, Fachwirtausbildungen oder berufliche Qualifikationen auf Hochschulniveau. Wichtig ist, dass die Weiterbildung berufsbegleitend erfolgt, das heißt, die Antragsteller sollten in der Regel einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

Leistungen des Aufstiegs-BAföG:

Die Förderung durch das Aufstiegs-BAföG umfasst verschiedene Leistungen:

 

Zuschuss zur Lehrgangs- und Prüfungsgebühr: Ein Großteil der Kosten für den Lehrgang oder die Prüfungen kann als Zuschuss gewährt werden. Dies entlastet die Teilnehmer finanziell erheblich.

Unterhaltsbeitrag: Berufstätige, die ihre Erwerbstätigkeit während der Weiterbildung einschränken, können unter Umständen einen Unterhaltsbeitrag erhalten, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Kinderbetreuungszuschuss: Eltern können einen zusätzlichen Zuschuss zur Kinderbetreuung beantragen, um die Vereinbarkeit von Weiterbildung und Familie zu erleichtern.

Fahrtkostenzuschuss: Die Kosten für die Anreise zum Lehrgangsort können unter bestimmten Bedingungen anteilig gefördert werden.

 

Rückzahlung und Förderungshöchstdauer:

Das Besondere am Aufstiegs-BAföG ist, dass ein Teil der Förderung in Form eines Zuschusses gewährt wird, der nicht zurückgezahlt werden muss. Nur ein geringer Anteil wird als zinsloses Darlehen gewährt. Die Förderungshöchstdauer variiert je nach Art der Weiterbildung, beträgt aber in der Regel bis zu drei Jahren.

Wie hoch kann die Förderung ausfallen?

Der Zuschussanteil liegt bei 50% der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Dabei ist zu beachten, dass Maßnahmen bis maximal 15.000 Euro gefördert werden.

Den restlichen Betrag können Sie über ein zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanzieren. Der Bonus dabei? Wenn Sie die Prüfung erfolgreich bestehen, erhalten Sie einen Nachlass auf das Darlehen für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Der Staat möchte damit einen Anreiz, um mehr Menschen zu einer Weiterbildung zu motivieren. Das Darlehen kann sofort in Teilbeträgen oder in voller Höhe zurückgezahlt werden.

Fazit:

Das Aufstiegs-BAföG stellt eine wichtige finanzielle Unterstützung für berufstätige Personen dar, die sich durch Weiterbildungen auf ihrem Karriereweg weiterentwickeln möchten. Es erleichtert den Zugang zu beruflichen Aufstiegsqualifikationen und fördert somit die berufliche Mobilität und Entwicklung. Interessierte sollten die genauen Bedingungen und Modalitäten in ihrem Bundesland überprüfen und frühzeitig die Möglichkeit der Förderung in Betracht ziehen.