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TA Aktuell

09. Feb 2024
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Meisterbonus Bayern

In einigen Bundesländern gibt es zusätzlich zum Aufstiegs-BAföG noch weitere Förderungen, die die Entscheidung belohnen, eine berufliche Aufstiegsfortbildung zu absolvieren.

Der Freistaat Bayern belohnt den Aufstieg zum Meister oder einem gleichwertigen Aufstieg im gewerblichen und kaufmännischen Bereich mit zusätzlichen 3.000 Euro. Der Meisterbonus richtet sich an Angestellte mit Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern, die eine Aufstiegsfortbildung der IHK absolviert haben.

Die maximal 3.000 Euro werden von Bayern zusätzlich zum Aufstiegs-BAföG (bis zu 75% des Lehrgangspreises ist dadurch gedeckt) gezahlt. Dadurch werden die Kosten (Weiterbildungskosten, ohne Lebenshaltungskosten), die der Teilnehmer der Aufstiegsfortbildung selbst tragen musste, gedeckt.

Die Absolventen aus Bayern werden nach bestandener Prüfung von den zuständigen Stellen, durch die auch die Auszahlung erfolgt, zur weiteren Antragstellung angeschrieben. Zuständig sind je nach Abschluss u.a. Stellen die Industrie- und Handelskammern, sowie die Handwerkskammern, die auch für Rückfragen zur Auszahlung des Meisterbonus zur Verfügung stehen.

 

Weitere Infos dazu finden Sie hier.