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Förderprogramme

Landesförderungen für Unternehmen

Sachsen-Anhalt (Weiterbildung Betrieb)

Maximale Förderhöhe
80 %
Zielgruppe
Unternehmen, Selbstständige und Einrichtungen mit Sitz in Sachsen-Anhalt, die ihre Mitarbeiter weiterqualifizieren.
Förderfähige Kurse
Förderbar sind alle Lehrgänge mit Ausnahme von Aufstiegsfortbildungen.
 

 
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt fördert mit ESF- und Landesmitteln die betriebliche Weiterbildung sowie die Personal- und Organisationsentwicklung in Unternehmen. Sparen Sie als Unternehmer bis zu 80 Prozent der Kosten mit diesem Programm.

Wer wird gefördert?

Unterstützt werden Unternehmen, Selbstständige und Einrichtungen mit Sitz in Sachsen-Anhalt, die ihre Mitarbeiter weiterqualifizieren.

Wie hoch kann die Förderung ausfallen?

Die Förderhöhe ist abhängig von der Einordnung des Unternehmens nach den KMU-Kriterien, beispielsweise bedingt durch die Unternehmensgröße. Übernommen werden bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten inkl. Prüfungsgebühren, Fahrten und Übernachtung.

Betriebliche Weiterbildungen
  • Zuschuss bis zu 60% für Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten
  • Zuschuss bis zu 40% für Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten
Der Zuschuss erhöht sich um 10% für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten sowie für Unternehmen, die an einen Tarifvertrag im Sinne des Tarifvertragsgesetzes gebunden sind.

Der Zuschuss erhöht sich um 20% für:
  • ältere Beschäftigte nach Vollendung des 55. Lebensjahres
  • gering qualifizierte Beschäftigte
  • Teilzeitbeschäftigte (max. 30 Stunden wöchentlich)
  • geringfügige Beschäftige ohne weitere abhängige oder selbstständige Beschäftigung
  • Menschen mit anerkannten Grad einer Behinderung
  • Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 6 der Migrationshintergrunderhebungsverordnung (MighEV)
  • Alleinerziehende und Berufsrückkehrer/-innen nach familienbedingter Unterbrechung der Erwerbstätigkeit (z.B. Elternzeit, Pflege von Angehörigen)
Die Gesamtzuwendung unter Berücksichtigung der Zuschläge darf 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht übersteigen.

Personal- und Organisationsentwicklung
  •  Zuschuss bis zu 80% für Unternehmen mit 10 bis 49 Beschäftigten
  •  Zuschuss bis zu 60% für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten 

Wie sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

  • Der Sitz des Unternehmens muss in Sachsen-Anhalt liegen
  • Die Förderung muss mindestens sechs Kalenderwochen vor Lehrgangsbeginn bewilligt werden, die Anmeldung zum Lehrgang darf erst nach der Bewilligung erfolgen. Ausnahmeregelungen liegen im Ermessen der Bewilligungsstelle
  • Der Unternehmer muss mit einem geeigneten Aushang im Unternehmen und einem Hinweis auf seiner Firmenwebsite auf die Teilnahme am Programm hinweisen
  • Die förderfähigen Gesamtkosten liegen bei mindestens 1.000 Euro

Wie wird die Förderung beantragt?

Eine Förderung durch das Programm kann nur erfolgen nach einer Antragstellung bei der Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Der Antrag ist dort formgebunden schriftlich oder elektronisch einzureichen. Wird ein Antrag bewilligt, erhält das Unternehmen den Bewilligungsbescheid sowie einen Finanzierungsplan für die bewilligungsfähigen Ausgaben.
Bei Großunternehmen muss vor der Antragstellung analysiert werden, inwieweit das gewünschte Ziel jeweils mit und ohne eine Förderung durch die Investitionsbank realisierbar ist. Die entsprechenden Ergebnisse müssen in einem internen Dokument festgehalten werden.

Wie verläuft die Abrechnung der Förderung?

Interessierte wenden sich direkt an die Bewilligungsstelle und melden anschließend ihre(n) Mitarbeiter zum Lehrgang am TA Bildungszentrum an.

Förderservice GmbH der
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Leipziger Str. 49 a
39112 Magdeburg
Infos: http://www.foerderservice-ib.de/privatpersonen/sachsen-anhalt-weiterbildung-direkt.html