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Karriere & Studium  |  TA Aktuell

03. Aug 2023
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Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Immobilienverwalter

Als Immobilienmakler oder Immobilienverwalter in Deutschland ist es von entscheidender Bedeutung, über aktuelle Fachkenntnisse und Kompetenzen zu verfügen, um den sich stetig wandelnden Anforderungen des Immobilienmarktes gerecht zu werden. Aus diesem Grund wurde die Weiterbildungspflicht für diese Berufsgruppen eingeführt.

 

Die Weiterbildungspflicht:

Gemäß §34c Absatz 2c Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit §15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) sind Immobilienmakler und Immobilienverwalter dazu verpflichtet, sich regelmäßig weiterzubilden. Die Weiterbildungspflicht umfasst 20 Zeitstunden alle drei Kalenderjahre. Kumulativ ergibt sich ein Bedarf von 40 Zeitstunden, sobald eine Person der Tätigkeit der Immobilienverwaltung und des Immobilienverkaufs nachgeht.

 

Warum ist Weiterbildung so wichtig?

  • Aktuelles Fachwissen: Der Immobilienmarkt ist dynamisch und unterliegt ständigen Veränderungen. Neue Gesetze, Vorschriften und Trends beeinflussen den Markt, und es ist wichtig, über aktuelles Fachwissen zu verfügen, um professionell agieren zu können.
  • Kundenzufriedenheit: Gut informierte Kunden erwarten von ihren Maklern und Verwaltern professionelle Beratung. Durch stetige Weiterbildung können Immobilienexperten den Bedürfnissen ihrer Kunden besser gerecht werden und eine höhere Kundenzufriedenheit erreichen.
  • Wettbewerbsvorteil: Die Immobilienbranche ist hart umkämpft. Makler und Verwalter, die sich kontinuierlich weiterbilden, können einen Wettbewerbsvorteil erlangen, indem sie ihre Fachkompetenz und Professionalität unter Beweis stellen.


Der Kurs "Zertifizierter Verwalter nach §26a WEG - mit Vorkenntnissen" am TA Bildungszentrum:

Das TA Bildungszentrum bietet die Kurse Immoblienmakler IHK und Qualifizierter Immobilienverwaltung IHK an. Diese Kurse bereiten Sie perfekt auf Ihre zukünftigen Tätigkeiten als Verwalter oder Makler in der Immobilienbranche vor.

Haben Sie diese Kurse jedoch schon besucht oder sind seit Jahren in der Welt der Immobilien tätig, dann haben wir etwas für Sie im Angebot:

Parallel zu dem Kurs Zertifizierter Verwalter nach §26a WEG bieten wir diesen Kurs auch „mit Vorkenntnissen“ an.
Die verkürzte Version des Lehrgangs umfasst volle 5 Tage – insgesamt also 50 Unterrichtseinheiten. Damit kann die Weiterbildungspflicht von 20 Zeitstunden erbracht werden.

 

Inhalte des Kurses:

  • Aktuelle Rechtsgrundlagen in der Immobilienverwaltung
  • Professionelle Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Praktische Fallbeispiele und Lösungsansätze
  • Finanz- und Kostenmanagement in der Verwaltung
  • Kommunikation mit Eigentümern und Mietern
  • Umgang mit Konfliktsituationen und rechtlichen Herausforderungen

 

Fazit:

Die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und -verwalter ist von großer Bedeutung, um den steigenden Anforderungen des Immobilienmarktes gerecht zu werden und eine hohe Professionalität und Kundenzufriedenheit zu gewährleisten. Der Kurs Zertifizierter Verwalter nach §26a WEG - mit Vorkenntnissen am TA Bildungszentrum bietet eine ausgezeichnete Möglichkeit, diese Pflicht zu erfüllen und gleichzeitig wertvolles Fachwissen und Kompetenzen zu erwerben. Investieren Sie in Ihre berufliche Zukunft und bleiben Sie erfolgreich in der Immobilienbranche!