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Förderprogramme

Bundesförderungen für Teilnehmer

KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige

Maximale Förderhöhe
4.500 €
Zielgruppe
Solo-Selbständige mit Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland, die seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind, maximal ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden beschäftigen und ihre Selbstständigkeit im Haupterwerb betreiben.
Förderfähige Kurse
Förderbar sind alle Kurse am TA Bildungszentrum mit einer Gesamtdauer von mindestens drei Tagen.
 

 
Das Programm KOMPASS unterstützt Solo-Selbstständige mit einem finanziellen Zuschuss zu Qualifizierungen und Weiterbildungen, damit sie ihre berufliche Position stärken und langfristig stabil am Markt agieren können.

Wer wird gefördert?

Förderfähig sind Solo-Selbstständige bzw. Freiberufler, die folgende Bedingungen erfüllen:
  • Sie haben Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland. 
  • Sie sind mindestens zwei Jahre am Markt aktiv. 
  • Sie beschäftigen höchstens eine Person im Vollzeitäquivalent. 
  • Ihre Selbstständigkeit ist im Haupterwerb ausgeübt (also nicht nur als Nebentätigkeit). 
Das Programm richtet sich gezielt an Solopreneure, die in kleinen Strukturen arbeiten und keine größeren Teams beschäftigen.

Wie hoch kann die Förderung ausfallen?

Unter dem Programm KOMPASS erhalten geförderte Qualifizierungen einen finanziellen Zuschuss von bis zu 4.500 Euro.
Die Förderung wird anteilig rückerstattet – das heißt, die tatsächliche Auszahlung erfolgt nach Bewilligung und Nachweis der Teilnahme an der Qualifizierung.
Wichtig: Eine Förderung kann einmal innerhalb von zwölf Monaten gewährt werden.

Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

Damit eine Förderung möglich ist, müssen zusätzlich zur Zielgruppeneignung weitere Voraussetzungen erfüllt sein:
  1. Qualifizierungsmaßnahme
    • Die Weiterbildung bzw. Qualifizierung muss mindestens 20 Stunden Umfang haben. 
    • Sie muss innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein.
    • Die Qualifizierung darf noch nicht begonnen sein und man darf noch nicht angemeldet sein zum Zeitpunkt des Antrags.
  2. Beratung / Erstgespräch
    • Vor der Antragstellung ist ein kostenloses Erstberatungsgespräch bei einer KOMPASS-Anlaufstelle verpflichtend.
    • Die Anlaufstelle prüft, ob die Maßnahme und der Antrag förderfähig sind, und erstellt ein Beratungsprotokoll.
  3. Nachweis der Teilnahme / Abschlusserfolg
    • Die Qualifizierung muss mit einem Zertifikat oder Teilnahmebestätigung abgeschlossen werden.
  4. Einreichung & Prüfung
    • Der Antrag wird bei der zuständigen Bewilligungsbehörde (z. B. der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, KBS) eingereicht.
    • Die Behörde prüft den Antrag und erstattet den Förderbetrag nach erfolgreicher Qualifizierung.

Wie beantrage ich die Förderung?

Der Antragsprozess gliedert sich in mehrere Schritte:
  1. Erstberatung und Antragseinreichung
    Zuerst vereinbaren Sie ein verpflichtendes aber kostenloses Erstberatungsgespräch bei einer KOMPASS-Anlaufstellen.
    In diesem Gespräch werden Fördervoraussetzungen geprüft und passende Weiterbildungsangebote besprochen.
    Auf Basis dieser Beratung stellt die Anlaufstelle ein Beratungsprotokoll aus und übermittelt einen Qualifizierungsscheck.
  2. Durchführung der Qualifizierung
    Die gewählte Qualifizierungsmaßnahme wird nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks innerhalb von sechs Monaten und mit mindestens 20 Stunden abgeschlossen.
    Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie die Teilnahmebestätigung bzw. ein Zertifikat.
  3. Antragsstellung & Abrechnung
    Mit Hilfe der KOMPASS-Anlaufstelle ist der Antrag bei der Bewilligungsbehörde (z. B. DRV KBS) einzureichen.
    Die Behörde prüft den Antrag und erstattet den anteiligen Förderbetrag.

Wie verläuft die Abrechnung der Förderung?

  1. Sie zahlen die Qualifizierungsmaßnahme zunächst vollständig vor. Die Förderung ist eine Nachfinanzierung.
  2. Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie Teilnahmebestätigung / Zertifikat + Rechnungen und Belege bei der Bewilligungsbehörde ein.
  3. Die Behörde prüft, ob alles den Förderbedingungen entspricht (z. B. Dauer, Mindest-Stundenzahl, Fristen).
  4. Bei positiver Prüfung wird ein Zuschuss von bis zu 90 % der förderfähigen Kosten ausgezahlt – maximal 4.500 Euro.