
Niedersachsen (Meisterbonus)
Maximale Förderhöhe
1.000 €
Zielgruppe
Erfolgreich absolvierte Industrie- oder Fachmeister
Förderfähige Kurse
Gewerblich-technische, land-, forst- oder hauswirtschaftliche sowie gewerblich-verwaltungstechnische Aufstiegsfortbildungen zum Meister
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Absolventinnen und Absolventen einer Industrie- oder Fachmeisterprüfung im gewerblich-technischen sowie land-, forst- und hauswirtschaftlichen Bereich (inkl. Polier/Polierin), die seit dem 01.07.2024 bestanden wurde. Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Niedersachsen seit mindestens sechs Monaten. Eine Doppelförderung mit anderen Bundesländern ist ausgeschlossen.
Wie hoch kann die Förderung ausfallen?
Beim erfolgreichen Abschluss einer Industrie- oder Fachmeisterprüfung ab dem 01.07.2024 kann das Land Niedersachsen eine Weiterbildungsprämie in Höhe von 1.000 Euro gewähren. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Auszahlung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Wie sind die Voraussetzungen für eine Förderung?
- Die erfolgreiche Meisterprüfung als Industrie- oder Fachmeisterin und Industrie- oder Fachmeister im gewerblich-technischen sowie land-, forst- und hauswirtschaftlichen Bereich, inklusive Polierin oder Polier, welche seit dem 01.07.2024 bestanden wurde (maßgeblich ist das Datum des Meisterprüfungszeugnisses
- Die Prämie wird nur gewährt, sofern für denselben Abschluss nicht schon eine Förderung eines anderen Bundeslandes beantragt oder gewährt wurde.
- Die Weiterbildungsprämie wird Absolventinnen und Absolventen mit einem Industrie- oder Fachmeisterabschluss im gewerblich-technischen sowie land-, forst- und hauswirtschaftlichen Bereich gewährt, die Ihre Prüfung erfolgreich seit dem 01.07.2024 bestanden haben. Der letzte Tag zur Vorlage vollständiger Antragsunterlagen ist der 31.10.2026 (Ausschlussfrist).
- Die antragstellende Person muss zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses den Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in einem Handwerksbetrieb seit mindestens sechs Monaten in Niedersachsen haben
Wie beantrage ich die Förderung?
Den Antrag auf die Weiterbildungsprämie stellen Sie bitte nach erfolgreich bestandener Meisterprüfung über das Kundenportal der NBank. Sie werden Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt und reichen den Antrag sowie die zusätzlichen Dokumente schließlich online ein.
Gerne können Sie folgenden Link nutzen: Weiterbildungsprämie
Gerne können Sie folgenden Link nutzen: Weiterbildungsprämie
Wie verläuft die Abrechnung der Förderung?
Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung, wird der Antrag bei der N-Bank gestellt. Der Betrag wird auf Ihr Konto überwiesen.