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Förderprogramme

Landesförderungen für Teilnehmer

Sachsen-Anhalt (Meisterbonus PLUS)

Maximale Förderhöhe
1.000€
Zielgruppe
Absolventen eines Lehrgangs auf DQR-Niveau 6
Förderfähige Kurse
Fortbildungsabschlüsse wie Meister, Fachwirte, Fachkaufleute oder vergleichbare Qualifikationen nach §§ 53, 54 BBIG bzw. § 42a HwO (DQR-Niveau 6)
 

 
Der Meisterbonus PLUS in Sachsen-Anhalt bietet Absolventinnen und Absolventen von Aufstiegsfortbildungen auf Basis der "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von erfolgreich abgelegten Meisterprüfungen und gleichwertigen Fortbildungsprüfungen" eine finanzielle Anerkennung in Höhe von 1.000 Euro.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Personen, die eine Fortbildungsprüfung erfolgreich bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer abgelegt haben, deren Abschluss dem DQR-Niveau 6 entspricht und die ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Sachsen-Anhalt haben.

Wie hoch kann die Förderung ausfallen?

Die Förderung beträgt pauschal 1.000 Euro und wird als einmaliger Bonus pro Person gewährt. Ein Rechtsanspruch auf den Bonus besteht nicht, da es sich um eine freiwillige Leistung handelt, die im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt wird.

Wie sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

  • Die Prüfung muss vor der zuständigen Stelle in Sachsen-Anhalt abgelegt und das Zeugnis dort ausgestellt worden sein.
  • Das Prüfungsergebnis muss nach dem 1. Januar 2024 festgestellt worden sein.
  • Zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses muss der Hauptwohnsitz oder der Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Sachsen-Anhalt liegen.
  • Es werden Aufstiegsfortbildungen gefördert, deren Abschlüsse dem DQR-Niveau 6 zugeordnet sind, z. B. Meister, Fachwirte, Fachkaufleute oder vergleichbare Qualifikationen nach §§ 53, 54 BBIG bzw. § 42a HwO (DQR-Niveau 6).
  • Der Meisterbonus wird pro Person nur einmal gewährt.

Wie beantrage ich die Förderung?

Die Antragstellung erfolgt online durch die Privatperson über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Alle erforderlichen Formulare und weitere Informationen sind auf der Website der Investitionsbank verfügbar.
Hinweis: Die Feststellung des Prüfungsergebnisses darf zur Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

Wie verläuft die Abrechnung der Förderung?

Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung gewährt. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt durch die Bewilligungsstelle mit Erteilung des Zuwendungsbescheides.
Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg.