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Deutscher Bildungs-Award 2025/2026
Förderprogramme

Landesförderungen für Teilnehmer

Nordrhein-Westfalen (Bildungsscheck 2.0)

Maximale Förderhöhe
500 €
Zielgruppe
Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 50.000 Euro
Förderfähige Kurse
Grundsätzlich alle Lehrgänge am TA Bildungszentrum
 

 
Mit dem Bildungsscheck bietet das Land Nordrhein-Westfalen eine Möglichkeit, eine geeignete Weiterbildung fördern zu lassen und sich dadurch weiterzuentwickeln. Finanziert wird das Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
 

 

Wer wird gefördert?

Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 50.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren maximal 100.000 Euro).
Der Bildungsscheck 2.0 kann einmal im Kalenderjahr beantragt werden.

Wie hoch kann die Förderung ausfallen?

Die Förderung beträgt 50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben der beruflichen Weiterbildung, maximal 500 Euro. Ausgaben für eventuell anfallende Fahrten und Unterbringung sind nicht förderfähig.

Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

  • Der Antragsteller muss in Nordrhein-Westfalen wohnhaft sein.
  • Die Fortbildung muss der beruflichen Kompetenzentwicklung der Person dienen. (Ein beruflicher Zusammenhang ist i. d. R. gegeben, wenn die geplante Weiterbildung im Kontext der aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit des Teilnehmenden steht.)
  • Das zu versteuernde Jahreseinkommen (nicht Bruttoeinkommen) beträgt maximal 50.000 Euro (bzw. maximal 100.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung).
  • Die Weiterbildung darf noch nicht begonnen haben.
  • Man erhält keine andere öffentliche finanzielle Unterstützung für die Weiterbildung.

Wie beantrage ich die Förderung?

Die Beantragung erfolgt online, bevor Ihre Weiterbildung beginnt und zwar so:
  1. Registrieren:
    Gehen Sie zum ESF-Onlineportal.
  2. Antrag anlegen:
    Melden Sie im Portal Ihre Weiterbildung an – spätestens am Tag vor Kursbeginn. Geben Sie Ihre persönlichen Daten und das Kursdatum an.
Eine Förderung Ihrer Weiterbildung mit dem Bildungsscheck bedeutet in der Praxis, dass Sie in der Regel die Weiterbildung zunächst vollständig bezahlen. Im Nachgang erhalten Sie die Förderung ausgezahlt.
Prüfen Sie mit dem Schnelltest die Voraussetzung, um Ihre Weiterbildung fördern zu lassen.
Hier finden Sie die Richtlinien und weitere Informationen.

Wie verläuft die Abrechnung der Förderung?

Nach Abschluss der Weiterbildung laden Sie im ESF-Onlineportal folgende Unterlagen hoch:
  • ausgefülltes Teilnahmeformular
  • Rechnung der Weiterbildung
  • Ihren Einkommensnachweis (= maximal zwei Jahre alter Steuerbescheid vom Finanzamt)
Die Bezirksregierung prüft Ihren Antrag. Wenn alles korrekt ist, wird der Zuschuss direkt auf Ihr Konto überwiesen.