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Deutscher Bildungs-Award 2025/2026
Förderprogramme

Landesförderungen für Teilnehmer

Thüringen (Meisterbonus)

Maximale Förderhöhe
2.000 €
Zielgruppe
Absolventen einer Fortbildungsprüfung der DQR-Stufen 6 und 7 an einer IHK im Freistaat Thüringen
Förderfähige Kurse
Alle Lehrgänge der DQR-Stufen 6 und 7
 

 
Der Freistaat Thüringen gewährt für erfolgreich abgelegte Fortbildungsprüfungen den „Meisterbonus“. Der Bonus wird sowohl für Prüfungen auf dem Niveau 6 sowie für das Niveau 7 bewilligt.

Wer wird gefördert?

Den Meisterbonus können Absolventen erhalten, die eine Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) mit DQR-Niveau 6 und 7 bei einer Industrie- und Handelskammer im Freistaat Thüringen erfolgreich abgelegt haben. Gefördert werden Personen, die ihren Hauptwohnsitz oder ihren Beschäftigungsort im Freistaat Thüringen haben.

Wie hoch kann die Förderung ausfallen?

Abschlüsse mit einer Prüfung ab dem 1. Januar 2026 werden mit 2.000 € gefördert, für Abschlüsse mit einer Prüfung vor dem 1. Januar 2026 werden 1.000 € bewilligt.

Wie sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

  • Die Prüfung muss bei einer IHK im Freistaat Thüringen abgelegt und das Zeugnis von einer dieser Kammern ausgestellt worden sein. Dies gilt nicht, sofern die Prüfung in Thüringen nicht angeboten wird oder es einen triftigen Grund gibt, warum die Prüfung außerhalb Thüringens abgelegt worden ist.
  • Die Prüfung fand nach dem 01.01.2023 statt und liegt nicht länger als zwei Jahre zurück
  • Sie haben für den selben Abschluss nicht bereits in einem anderen Bundesland einen Meisterbonus erhalten oder beantragt.
  • Ihr Beschäftigungsort oder Ihr Hauptwohnsitz lagen, zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses, im Freistaat Thüringen.

Wie beantrage ich die Förderung?

  • Wenn Sie die Prüfung bei der IHK Erfurt abgelegt haben, füllen sie bitte unseren Online-Antrag aus. Beachten Sie dazu die Informationen und bereiten Sie alle Anlagen vor, die Sie mit dem Antrag hochladen müssen.
  • Wenn Sie die Prüfung bei der IHK in Gera oder Suhl abgelegt haben, nutzen Sie bitte die Anträge auf den Internetseite der jeweiligen IHK.

Wie verläuft die Abrechnung der Förderung?

Die Auszahlung des Meisterbonus erfolgt 2x jährlich, jeweils zu den Terminen, die in der Richtlinie festgelegt sind. Die Richtlinien und weitere Informationen sowie die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie hier.