˄
Deutscher Bildungs-Award 2025/2026
Förderprogramme

Landesförderungen für Teilnehmer

Schleswig-Holstein (A3 Weiterbildungsbonus)

Maximale Förderhöhe
5.000 €
Zielgruppe
Erwerbstätige in einem Arbeitsverhältnis mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein und Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
Förderfähige Kurse
Förderfähig sind alle Zertifikatslehrgänge, die am TA Bildungszentrum angeboten werden.
 

 
Der A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein fördert die Beteiligung von Erwerbstätigen an Weiterbildungsmaßnahmen mit finanziellen Zuschüssen. Mit Mitteln der Europäischen Union aus dem Europäischen Sozialfonds (EFS) wird ein Teil der Kosten für berufliche Fort- und Weiterbildungen übernommen.
 

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Erwerbstätige in einem Arbeitsverhältnis mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein. Sie erzielen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
 

Wie hoch kann die Förderung ausfallen?

  • Gefördert werden bis zu 60 % der Seminarkosten, maximal 5.000 Euro pro Antragstellenden und Kalenderjahr. Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber hat mindestens 40 % der Seminarkosten zu tragen.
  • Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten der Fort- und Weiterbildung dürfen 8.333,33 Euro pro Antragsteller/-in je Kalenderjahr nicht übersteigen. Bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen Gesamtkosten von 3.333,33 Euro wird auf das Kalenderjahr abgestellt, in dem die Fort- bzw. Weiterbildung beginnt.

Wie sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

  • Durch dieses Programm werden ausschließlich beruflich relevante Weiterbildungsseminare gefördert.
  • Gefördert werden ausschließlich Weiterbildungsveranstaltungen ab 16 Zeitstunden einschließlich pädagogisch begründeter Pausen.
  • Bei Erwerbstätigen im Arbeitsverhältnis muss die Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein sein.
  • Die verbindliche Anmeldung zum Lehrgang darf bereits erfolgt sein. Jedoch darf die Weiterbildung noch nicht gestartet sein.
  • Der Antrag muss mind. 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn eingereicht werden.

Wie wird die Förderung beantragt?

Der Antrag ist online im Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein unter spätestens vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn zu stellen. Bei einem Beginn am Wochenende bzw. Feiertag verschiebt sich die Antragsfrist auf den vorangehenden Arbeitstag (Montag bis Freitag).

Anlagen für den Arbeitgeber und den Weiterbildungsträger stehen im Internet auf der Webseite der Bewilligungsbehörde, der Investitionsbank Schleswig-Holstein zum Download zur Verfügung..

Ein Antrag wird durch unseren Studierendenservice ausgefüllt und an den Teilnehmer wieder zurückgesendet. Dieser wird ebenfalls zusammen mit allen anderen Anträgen durch den Teilnehmer in dem Service-Portal der Investitionsbank hochgeladen.

Der Bewilligungszeitraum beginnt am 02.02.2026 und ist bis spätestens 31.12.2028 geplant.

Wie verläuft die Abrechnung der Förderung?

Nach Ende des Lehrgangs, reicht der Teilnehmer einen Antrag auf Auszahlung bei der Investitionsbank ein.
Beizufügen ist eine Teilnahmebescheinigung des Weiterbildungsträgers in deutscher Sprache, die folgende Punkte beinhalten muss:
  • Name und Inhalt der Weiterbildung
  • Beginn und Ende der Weiterbildung
  • Umfang der Weiterbildung in Zeitstunden. o Kopie der Rechnung über die Kosten der Weiterbildung in deutscher Sprache.

Beispielberechnung der Förderung

Kostet die Weiterbildung maximal 8.333,33 Euro, erhalten Sie die volle 60-Prozent Förderung auf diese Summe, also 5.000 Euro. Sind die Seminarkosten geringer als 8.333,33 Euro, reduziert sich der Förderbetrag entsprechend. Kostet die Weiterbildung über 8.333,33 Euro, erhalten Sie auch 5.000 Euro Förderung. Aufgrund der höheren Kosten des Seminars reduziert sich hier der Fördersatz auf unter 60 Prozent. Die Differenz zwischen den geförderten 5.000 Euro zu den tatsächlichen Kosten des Seminars trägt Ihr Arbeitgeber.