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Förderprogramme

Landesförderungen für Teilnehmer

Schleswig-Holstein (A3 Weiterbildungsbonus)

Maximale Förderhöhe
40 % | 3.750 €
Zielgruppe
Beschäftigte in Unternehmen, Auszubildende, Selbstständige und Freiberufler
Förderfähige Kurse
Förderfähig sind alle Kurse, die am TA Bildungszentrum angeboten werden.
 

 
Der A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein fördert die Beteiligung von Erwerbstätigen an Weiterbildungsmaßnahmen mit finanziellen Zuschüssen. Mit Mitteln der Europäischen Union aus dem Europäischen Sozialfonds (EFS) wird ein Teil der Kosten für berufliche Fort- und Weiterbildungen übernommen.
 

Wer wird gefördert?

Erwerbstätige in einem Arbeitsverhältnis, aus dem sie Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen (u.a. Arbeitnehmer einschließlich geringfügig Beschäftigter und Auszubildender).
Bei Auszubildenden werden nur Weiterbildungsinhalte gefördert, die nicht Bestandteil der Ausbildung sind.
Gefördert werden auch Erwerbstätige, die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielen, u.a. Selbstständige und Freiberufler.
 

Wie hoch kann die Förderung ausfallen?

Gefördert werden bis zu 40 % der Seminarkosten, maximal 3.750 Euro pro Antragstellenden und Kalenderjahr. Die Arbeitgeber haben 60 % der Seminarkosten zu tragen. Freiberuflich Tätige müssen entsprechend den Arbeitgeberanteil übernehmen.
 

Wie sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

  • Der Antrag muss mindestens 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn gestellt werden.
  • Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann genehmigt werden.
  • Es werden ausschließlich beruflich relevante Weiterbildungsseminare gefördert. Gefördert werden ausschließlich Weiterbildungsveranstaltungen ab 16 Zeitstunden.
  • Bei Erwerbstätigen im Arbeitsverhältnis muss die Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein sein.
  • Erwerbstätige, die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielen, müssen ihren Betriebssitz und Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein haben.

Wie wird die Förderung beantragt?

Der Antrag kann online im Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein spätestens vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn gestellt werden. Bei einem Beginn am Wochenende bzw. Feiertag verschiebt sich die Antragsfrist auf den vorangehenden Arbeitstag (Montag - Freitag).

Wie verläuft die Abrechnung der Förderung?

Nach Beendigung des Lehrgangs begleicht der Teilnehmer die Kosten beim Bildungsträger und stellt danach einen Antrag auf Auszahlung bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein.