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Förderprogramme

Landesförderungen für Teilnehmer

Mecklenburg-Vorpommern (Meister-Extra)

Maximale Förderhöhe
2.000 €
Zielgruppe
Personen mit erfolgreich absolvierter Meisterprüfung in Handwerk und Industrie, die ihren Hauptwohnsitz und Beschäftigungsort in Mecklenburg-Vorpommern haben.
Förderfähige Kurse
Lehrgänge mit Meisterprüfungen in Handwerk und Industrie
 

 
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt das „Meister-Extra“ für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen im Handwerk und der Industrie.

Wer wird gefördert?

Das „Meister-Extra“ wird an Absolventen eines Lehrgangs mit Meisterprüfung im Bereich Handwerk und Industrie vergeben. Am TA Bildungszentrum sind das die Lehrgänge:

  • Industriemeister Metall IHK
  • Industriemeister Elektrotechnik IHK
  • Industriemeister Mechatronik IHK
  • Industriemeister Chemie IHK
  • Industriemeister Kunststoff und Kautschuk IHK
  • Industriemeister Luftfahrttechnik IHK

Die Prüfung muss vor einer fachlich zuständigen Stelle abgelegt und von dieser das Zeugnis ausgestellt worden sein. 
 

Wie hoch kann die Förderung ausfallen?

Das „Meister-Extra“ beträgt 2.000 Euro. Pro Jahr werden die 50 besten Meisterabsolventen aller Wirtschaftskammern in Mecklenburg-Vorpommern mit zusätzlich 3.000 Euro geehrt. Diese Ehrung wird jeweils im Folgejahr vorgenommen.

Wie sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

  • Es muss eine bestandene Meisterprüfung im Bereich Handwerk und Industrie vorgewiesen werden.
  • Antragsteller müssen bei der Feststellung des Prüfungsergebnisses ihren Hauptwohnsitz und Beschäftigungsort seit mindestens drei Monaten in Mecklenburg-Vorpommern haben.
  • Bei arbeitslosen Absolventen genügt der Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern.

Wie beantrage ich die Förderung?

Die Beantragung für das Meister-Extra läuft über die zuständige Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer. Der Antrag muss spätestens 6 Monate nach Feststellung des Prüfungsergebnisses nach bestandener Meisterprüfung (Ausschlussfrist) vollständig an die zuständige Kammer per Post oder Mail gestellt werden.

Wie verläuft die Abrechnung der Förderung?

Die Auszahlung des „Meister-Extra“ erfolgt nach Prüfung der Anspruchsberechtigung durch die jeweilige Wirtschaftskammer, mindestens zweimal jährlich. Antragsteller werden darüber schriftlich benachrichtigt.

Die Richtlinien und weitere Informationen sowie die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie hier: Regierungsportal MV