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Förderprogramme

Landesförderungen für Teilnehmer

Bremen (Aufstiegsfortbildungs-Prämie)

Maximale Förderhöhe
1.300 €
Zielgruppe
Absolventen einer Aufstiegsfortbildung, die ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort seit mindestens 6 Monaten in Bremen haben.
Förderfähige Kurse
Erfolgreich abgeschlossene Aufstiegsfortbildungen auf DQR 6 oder DQR 7 Niveau.
 

 
Das Land Bremen gewährt Ihnen als als Absolvent einer Aufstiegsfortbildung eine Prämie in Höhe von 1.300 Euro. Die Aufstiegsfortbildungs-Prämie soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung unterstreichen und den Weg in die berufliche Bildung interessanter machen. So wird ein gezielter Anreiz geschaffen, sich beruflich fortzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Die Prämie gewährt eine finanzielle Anerkennung für die bestandene Prüfung als Abschluss einer Aufstiegsfortbildung.

Wer wird gefördert?

Begünstigte sind Absolventinnen und Absolventen, die einen Fortbildungsabschluss im Sinne des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) erfolgreich erworben haben und der Hauptwohnsitz oder der Arbeitsplatz des Antragstellers zum Zeitpunkt der Erstellung des Abschlusszeugnisses seit mindestens sechs Monaten in Bremen liegt.

Wie hoch kann die Förderung ausfallen?

Für die bestandene Aufstiegsfortbildung erhalten Sie eine einmalige Prämie in Höhe von 1.300 Euro.

Wie sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

  • Die Prämie kann nur gewährt werden, soweit dafür Mittel im Bremischen Landeshaushalt zur Verfügung stehen.
  • Die Prämie wird nur einmal pro Person in Höhe von 1.300 Euro gewährt – entweder für einen Abschluss auf Niveau DQR 6 oder DQR 7. Sie muss nicht zurückgezahlt werden.
  • Der Hauptwohnsitz oder der Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zum Zeitpunkt der Ausfertigung des Abschlusszeugnisses muss seit mindestens sechs Monaten im Land Bremen liegen.
  • Die Förderung gilt bis zum 31.12.2027.
  • Die Aufstiegsfortbildungs-Prämie wird als freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch geleistet.
  • Die Prämie wird nicht geleistet, wenn für denselben Abschluss eine „Meisterprämie im Handwerk“ des Landes Niedersachsen beantragt ist oder gewährt wurde.
  • Die Aufstiegsfortbildungsprämie wird nicht auf Leistungen aus dem Aufstiegs-BAföG (AFBG) angerechnet.

Wie beantrage ich die Förderung?

Den Antrag auf die Aufstiegsfortbildungs-Prämie stellen Sie bitte nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung elektronisch über das Kundenportal der NBank. Eine Antragstellung ist bis zum 31. Dezember 2027 möglich.

Wie verläuft die Abrechnung der Förderung?

Die Auszahlung der Prämie erfolgt nach Bewilligung durch die NBank auf das von der Antragstellerin oder dem Antragsteller im Antragsformular angegebene Konto.