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Förderprogramme

Landesförderungen für Teilnehmer

Bremen (Aufstiegsfortbildungs-Prämie)

Maximale Förderhöhe
4.000 €
Zielgruppe
Absolventen einer Aufstiegsfortbildung, die ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort seit mindestens 6 Monaten im Land Bremen haben.
Förderfähige Kurse
Erfolgreich abgeschlossene Aufstiegsfortbildungen
 

 
Das Land Bremen gewährt Ihnen als als Absolvent einer Aufstiegsfortbildung eine Prämie in Höhe von 4.000 Euro.

Wer wird gefördert?

Förderberechtigt sind alle, die erfolgreich eine Aufstiegsfortbildung zwischen dem 01.01.2019 und dem 30.09.2023 absolviert haben, wenn der Hauptwohnsitz oder der Arbeitsplatz des Antragstellers zum Zeitpunkt der Erstellung des Abschlusszeugnisses seit mindestens sechs Monaten in Bremen liegt.

Wie hoch kann die Förderung ausfallen?

Für die bestandene Aufstiegsfortbildung erhalten Sie eine einmalige Prämie in Höhe von 4.000 Euro.

Wie sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

  • Die Prämie kann nur gewährt werden, soweit dafür Mittel im Bremischen Landeshaushalt zur Verfügung stehen.
  • Die Prämie wird nur einmal pro Person in Höhe von 4.000 Euro gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.
  • Der Hauptwohnsitz oder der Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zum Zeitpunkt der Ausfertigung des Abschlusszeugnisses muss seit mindestens sechs Monaten im Land Bremen liegen.
  • Die Aufstiegsfortbildungsprüfung muss zwischen dem 01.01.2019 und dem 30.09.2023 liegen.
  • Die Aufstiegsfortbildungs-Prämie wird als freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch geleistet.
  • Die Prämie wird nicht geleistet, wenn für denselben Abschluss eine „Meisterprämie im Handwerk“ des Landes Niedersachsen beantragt ist oder gewährt wurde.
  • Die Aufstiegsfortbildungsprämie wird nicht auf Leistungen aus dem Aufstiegs-BAföG (AFBG) angerechnet.

Wie beantrage ich die Förderung?

Den Antrag auf die Aufstiegsfortbildungs-Prämie stellen Sie bitte nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung elektronisch über das Kundenportal der NBank. Eine Antragstellung ist bis zum 30. September 2023 möglich.

Wie verläuft die Abrechnung der Förderung?

Die Auszahlung der Prämie erfolgt nach Bewilligung durch die NBank.