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Förderprogramme

Landesförderungen für Unternehmen

Baden-Württemberg (Förderprogramm Fachkurse)

Maximale Förderhöhe
70 %
Zielgruppe
Unternehmer, Freiberufler, Gründungswillige sowie Wiedereinsteiger mit Sitz in Baden-Württemberg
Förderfähige Kurse
Alle IHK-Zertifikatslehrgänge
 

 
Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds überbetriebliche Lehrgänge zur beruflichen Anpassungsfortbildung mit Zuschüssen zur Teilnahmegebühr.

Wer wird gefördert?

  • Gefördert werden Unternehmer, Freiberufler, Gründungswillige, Wiedereinsteiger und Beschäftigte aus Unternehmen, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss.
  • Besonders begrüßt werden Teilnehmende, die mindestens das 55. Lebensjahr vollendet haben. Der 55. Geburtstag muss vor Beginn oder innerhalb des Kurszeitraums liegen.
  • Teilnehmende ohne Berufsabschluss. Das Kriterium „ohne Berufsabschluss“ erfüllen Teilnehmende, die keine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und auch keinen Studienabschluss haben. Wenn ein ausländischer Abschluss in Deutschland (noch) nicht anerkannt ist, wird die Voraussetzung „ohne Berufsabschluss“ ebenfalls erfüllt. Die Voraussetzung „ohne Berufsabschluss“ ist grundsätzlich über eine Selbsterklärung der Teilnehmenden zu dokumentieren.
  • Keine Förderung erhalten: Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden (Beschäftigte von rechtlich selbständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind förderfähig). Beschäftigte von Transfergesellschaften sind ebenfalls nicht förderberechtigt.

Wie hoch kann die Förderung ausfallen?

Die Höhe des Zuschusses beträgt:
  • normalerweise 30 Prozent der zuwendungsfähigen Teilnahmegebühren,
  • 70 Prozent der zuwendungsfähigen Teilnahmegebühren für Teilnehmende, die
    • vor Beginn oder innerhalb des Kurszeitraums das 55. Lebensjahr vollendet haben beziehungsweise vollenden oder
    • die keinen Berufsabschluss haben.

Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

  • Die Fachkurse müssen dem Erwerb, dem Erhalt oder der Erweiterung von beruflichen Kenntnissen, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen dienen.
  • Der Wohn- oder Beschäftigungsort beziehungsweise der Unternehmenssitz der Teilnehmenden muss in Baden-Württemberg liegen.
  • Der angebotener Lehrgang umfasst mindestens 8 bis maximal 160 Unterrichtseinheiten. Eine Unterrichtseinheit darf nicht kürzer als 45 Minuten sein.
  • Die erhobene Kursgebühr pro Teilnehmenden liegt nicht über 6.000 Euro.
  • Beschäftigte von Transfergesellschaften, Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen sowie Städten und Gemeinden gehören nicht zur Zielgruppe und werden nicht gefördert. Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem öffentliche, private und kirchliche Hochschulen mit oder ohne staatliche Anerkennung sowie deren rechtlich unselbstständige Institute und sonstigen rechtlich unselbstständigen Einrichtungen.

Wie wird die Förderung beantragt?

Der Teilnehmer beantragt die Förderung über den Bildungsträger, bei dem er den Lehrgang besucht.
Weitere Informationen finden Sie in der Förderdatenbank, bitte beachten Sie die die vorgegebenen Hinweise zur Antragstellung.