Förderung
Ihre Zuschüsse liegen bereit. Die Finanzierung Ihrer Qualifizierung müssen Sie nicht alleine tragen. In welcher persönlichen Situation Sie sich auch befinden: Für Ihre Aufstiegsfortbildung Betriebswirt IHK liegen zahlreiche Förderungen bereit, die Sie mit unserer Unterstützung abrufen können. Das Aufstiegs-BAföG bringt Ihnen beispielsweise eine Ersparnis von insgesamt 75 Prozent – unabhängig von Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Den verbleibenden Eigenanteil können Sie mit einer günstigen Finanzierung sicherstellen. In der Regel übernehmen auch Arbeitgeber die Kosten anteilig oder komplett.
Förderung für...
Angestellte ˅ ˄
Aufstiegs-BAföG
75 %▭
Mit dem Aufstiegs-BAföG sparen Sie bis zu drei Viertel Ihrer Weiterbildungskosten ein – unabhängig von Ihrem Alter, Einkommen oder Vermögen. Der Zuschuss kann für jede Aufstiegsfortbildung (z.B. zum Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) beantragt werden. Bis zu 75 Prozent werden so vom Staat übernommen.
Weiterbildungsstipendium
bis zu 8.100 € ▭
Das Weiterbildungsstipendium ermöglicht Angestellten, aber auch Arbeitssuchenden, die einen Ausbildungsabschluss mit 1,9 oder höher erlangt haben, eine Förderung der Weiterbildung. Das Stipendium kann eine Höhe von bis zu 8.700 Euro umfassen (über maximal 3 Jahre). Ein Anteil von 10 Prozent pro Weiterbildung ist hierbei selbst zu tragen.
Förderungen in den Bundesländern
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Nicht nur der Bund fördert. Auch einige Bundesländer bieten länderspezfische Förderprogramme an:
Baden-Württemberg (keine Förderung)
Bayern (Meisterbonus)Berlin (keine Förderung)
Brandenburg (Bildungsscheck)Bremen (keine Förderung)
Hamburger Weiterbildungsbonus PlusHessen (Hessische Aufstiegsprämie)Mecklenburg-Vorpommern (Meister-Extra)Niedersachsen (keine Förderung)
Nordrhein-Westfalen (keine Förderung)
Rheinland-Pfalz (QualiScheck)Saarland AufstiegsbonusSachsen (Meisterbonus)Sachsen-Anhalt (keine Förderung)
Schleswig-Holstein (keine Förderung)
Thüringen (Weiterbildungsscheck) Selbstständige ˅ ˄
Aufstiegs-BAföG
75 %▭
Mit dem Aufstiegs-BAföG sparen Sie bis zu drei Viertel Ihrer Weiterbildungskosten ein – unabhängig von Ihrem Alter, Einkommen oder Vermögen. Der Zuschuss kann für jede Aufstiegsfortbildung (z.B. zum Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) beantragt werden. Bis zu 75 Prozent werden so vom Staat übernommen.
Förderungen in den Bundesländern
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Selbstständige werden bei ihrem Bildungsvorhaben auch durch länderspezfische Programme gefördert:
Baden-Württemberg (keine Förderung)
Bayern (Meisterbonus)Berlin (keine Förderung)
Brandenburg (keine Förderung)
Bremen (keine Förderung)
Hamburger Weiterbildungsbonus PlusHessen (Hessische Aufstiegsprämie)Mecklenburg-Vorpommern (keine Förderung)
Niedersachsen (keine Förderung)
Nordrhein-Westfalen (keine Förderung)
Rheinland-Pfalz (QualiScheck)Saarland (keine Förderung)
Sachsen (keine Förderung)
Sachsen-Anhalt (Weiterbildung - Betrieblicher Zugang)Schleswig-Holstein (keine Förderung)
Thüringen (keine Förderung)
Unternehmen ˅ ˄
Transfermaßnahmen
50 % ▭
Unternehmen, deren Mitarbeiter sich vor der Überleitung in eine Transfer-Gesellschaft befinden, können die Arbeitsmarkteingliederung der Beschäftigten durch Transfermaßnahmen bezuschussen lassen. So werden bis zu 50 % der Weiterbildungskosten von der Agentur für Arbeit getragen, den Rest trägt das Unternehmen.
Förderungen in den Bundesländern
▭
Unternehmen können bei Mitarbeiterweiterbildungen auch auf länderspezifische Förderungen zurückgreifen:
Baden-Württemberg (keine Förderung)
Bayern (keine Förderung)
Berlin (keine Förderung)
Brandenburg (keine Förderung)
Bremen (keine Förderung)
Hamburger Weiterbildungsbonus PlusHessen (keine Förderung)
Mecklenburg-Vorpommern (keine Förderung)
Niedersachsen (keine Förderung)
Nordrhein-Westfalen (keine Förderung)
Rheinland-Pfalz (keine Förderung)
Saarland (keine Förderung)
Sachsen (keine Förderung)
Sachsen-Anhalt (Weiterbildung - Betrieblicher Zugang)Schleswig-Holstein (keine Förderung)
Thüringen (keine Förderung)
Arbeitssuchende ˅ ˄
Bildungsgutschein
bis zu 100 %▭
Arbeitslose und konkret von Arbeitslosigkeit Bedrohte können mit dem von der Agentur für Arbeit ausgestellten Bildungsgutschein die gesamten Weiterbildungsgebühren einsparen. Hierbei werden die Weiterbildungskosten zusätzlich zur Zahlung des Arbeitslosengeldes übernommen.
Weiterbildungsstipendium
bis zu 8.100 € ▭
Das Weiterbildungsstipendium ermöglicht Angestellten, aber auch Arbeitssuchenden, die einen Ausbildungsabschluss mit 1,9 oder höher erlangt haben, eine Förderung der Weiterbildung. Das Stipendium kann eine Höhe von bis zu 8.700 Euro umfassen (über maximal 3 Jahre). Ein Anteil von 10 Prozent pro Weiterbildung ist hierbei selbst zu tragen.
Förderungen in den Bundesländern
▭
Arbeitssuchende werden bei ihrem Bildungsvorhaben auch durch länderspezfische Programme gefördert:
Baden-Württemberg (keine Förderung)
Bayern (Meisterbonus)Berlin (keine Förderung)
Brandenburg (keine Förderung)
Bremen (keine Förderung)
Hamburg (Meisterprämie)Hessen (keine Förderung)
Mecklenburg-Vorpommern (Meister-Extra)Niedersachsen (keine Förderung)
Nordrhein-Westfalen (keine Förderung)
Rheinland-Pfalz (keine Förderung)
Saarland (keine Förderung)
Sachsen (Meisterbonus)Sachsen-Anhalt (keine Förderung)
Schleswig-Holstein (keine Förderung)
Thüringen (keine Förderung)
Soldaten ˅ ˄
Berufsförderungsdienst
bis zu 100 %▭
Durch den Berufsförderungsdienst können diejenigen, die sich bei der Bundeswehr auf Zeit verpflichtet haben, sowohl während als auch nach ihrer Wehrdienstzeit eine Förderung für ihre Weiterbildung erhalten. Die Höhe hängt hierbei von der Verpflichtungszeit, das heißt vom Kostenrichtwert ab.
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Baden-Württemberg (keine Förderung)
Bayern (Meisterbonus)Berlin (keine Förderung)
Brandenburg (Bildungsscheck)Bremen (keine Förderung)
Hamburg (keine Förderung)
Hessen (keine Förderung)
Mecklenburg-Vorpommern (keine Förderung)
Niedersachsen (keine Förderung)
Nordrhein-Westfalen (keine Förderung)
Rheinland-Pfalz (keine Förderung)
Saarland (keine Förderung)
Sachsen (keine Förderung)
Sachsen-Anhalt (keine Förderung)
Schleswig-Holstein (keine Förderung)
Thüringen (keine Förderung)
Erwerbsgeminderte ˅ ˄
Deutsche Rentenversicherung
bis zu 100 %▭
Mit dem Förderprogramm "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" unterstützt die Deutsche Rentenversicherung die berufliche Rehabilitierung bei gesundheitlichen Problemen. Durch die Weiterbildungsförderung können Betroffene somit trotz einer Erkrankung oder Behinderung ins Berufsleben eingegliedert werden.
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Baden-Württemberg (keine Förderung)
Bayern (Meisterbonus)Berlin (keine Förderung)
Brandenburg (keine Förderung)
Bremen (keine Förderung)
Hamburg (keine Förderung)
Hessen (keine Förderung)
Mecklenburg-Vorpommern (keine Förderung)
Niedersachsen (keine Förderung)
Nordrhein-Westfalen (keine Förderung)
Rheinland-Pfalz (keine Förderung)
Saarland (keine Förderung)
Sachsen (keine Förderung)
Sachsen-Anhalt (keine Förderung)
Schleswig-Holstein (keine Förderung)
Thüringen (keine Förderung)