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Focus Vergleich: Top-Anbieter für berufliche Bildung 2023
Förderprogramme

Landesförderungen für Teilnehmer

Nordrhein-Westfalen (Bildungsscheck individuell)

Maximale Förderhöhe
50 % | 500 €
Zielgruppe
Alle Personen (insbesondere Beschäftigte und Berufsrückkehrende) mit Wohnsitz in NRW, die die Fördervoraussetzungen erfüllen.
Förderfähige Kurse
Förderbar sind alle Kurse am TA Bildungszentrum – unabhängig von der Kursdauer.
 

 
Mit dem Bildungsscheck bietet das Land Nordrhein-Westfalen eine Möglichkeit, eine geeignete Weiterbildung fördern zu lassen und sich dadurch weiterzuentwickeln. Finanziert wird das Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.

Wer wird gefördert?

Den Bildungsscheck NRW können Personen erhalten, die ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben.

Wie hoch kann die Förderung ausfallen?

Die Beschäftigten können einen Zuschuss von 50 Prozent zu den Ausgaben erhalten, maximal einen Zuschuss von 500 €. Personen können im individuellen Zugang innerhalb eines Kalenderjahres einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen.

Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

  • Der Antragsteller muss in Nordrhein-Westfalen wohnhaft sein.
  • Die Fortbildung muss der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln.
  • Das zu versteuernde Jahreseinkommen (dies ist vom Bruttoeinkommen zu unterscheiden) darf maximal 40.000 Euro (alleinstehend/einzeln veranlagter Ehepartner) betragen. Bei gemeinsamer Veranlagung (Eheleute) beträgt die Einkommensgrenze des zu versteuernden Jahreseinkommens 80.000 Euro.
  • Der Kurs darf frühestens am Tag nach der Bildungsscheckberatung beginnen (Datum der Bildungsscheckausgabe).

Wie beantrage ich die Förderung?

Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen. Die kostenlose Beratung informiert zu den persönlichen Voraussetzungen für die Förderung und berät Betriebe zum Qualifizierungsbedarf ihrer Mitarbeiter. Bitte beachten Sie, dass Sie den Bildungsscheck individuell noch vor der Anmeldung zum Kurs einreichen.

Die Richtlinien und weitere Informationen finden Sie hier: Weiterbildungsberatung in Nordrhein-Westfalen
Eine wohnortnahe Beratungsstelle finden Sie über unsere Beratungsstellensuche.

Wie verläuft die Abrechnung der Förderung?

Bei der Kursanmeldung bei der TA angeben, dass ein Bildungsscheck NRW vorhanden ist. Dieser wird dann mit den Kursgebühren verrechnet.