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Focus Vergleich: Top-Anbieter für berufliche Bildung 2023
Förderprogramme

Landesförderungen für Teilnehmer

Hamburg (Weiterbildungsbonus 2020)

Maximale Förderhöhe
100 % | 2.000 €
Zielgruppe
Geringqualifizierte Beschäftigte, Arbeitnehmer in Elternzeit, Alleinerziehende, Selbständige in der Aufbauphase
Förderfähige Kurse
Förderbar sind alle Kurse am TA Bildungszentrum – unabhängig von der Kursdauer.
 

 
Der Europäische Sozialfonds und Stadt Hamburg stellen bis 2020 ein umfangreiches Gesamtpaket an Förderleistungen zur Verfügung.

Wer wird gefördert?

Vom Arbeitnehmer-Zuschuss profitieren Beschäftigte kleiner und mittlerer Unternehmen mit unter 250 Beschäftigten, Alleinerziehende und Geringverdiener.

Wie hoch kann die Förderung ausfallen?

In der Regel werden die Weiterbildungskosten bis zu 50 Prozent erstattet, zielgruppenabhängig in einigen Fällen bis zu 100 Prozent.

Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

  • Gefördert werden Qualifizierungen und Weiterbildungen mit einem Wert von über 250 €, wenn sie arbeitsplatzsichernd für die Beschäftigten und/oder wettbewerbsfördernd für das Unternehmen sind.
  • Pro Person kann ein Hamburger Weiterbildungsbonus 2020 alle zwei Kalenderjahre beantragt werden.
  • Grundsätzlich ist eine Begründung des Arbeitgebers vorzulegen.
  • Bei Bedarf kann ein individuelles Qualifizierungscoaching angeboten werden

Wie beantrage ich die Förderung?

Der Weiterbildungsinteressierte muss den vollständigen Antrag vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der zwei P PLAN:PERSONAL GmbH (Hamburg) einreichen. Der Antrag kann bei der zwei P PLAN:PERSONAL GmbH (Hamburg) angefordert oder auf deren Internetseite (www.weiterbildungsbonus.net) heruntergeladen werden.

Wie verläuft die Abrechnung der Förderung?

Der Teilnehmer reicht den Weiterbildungsbonus-Gutschein beim TA Bildungszentrum ein. Nach Lehrgangsende stellt die TA dem Teilnehmer eine Rechnung über den Eigenanteil aus und stellt dann einen Antrag auf Auszahlung bei der zwei P PLAN:PERSONAL GmbH (Hamburg).