˄
Focus Vergleich: Top-Anbieter für berufliche Bildung 2023
Förderprogramme

Bundesförderungen für Teilnehmer

Bildungsprämie

Maximale Förderhöhe
50 % | 500 €
Zielgruppe
Angestellte, Selbstständige, Beamte, Bundeswehrangehörige, die durchschnittlich mind. 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind.
Förderfähige Kurse
Förderbar sind alle Kurse am TA Bildungszentrum.
 

 
Die Bildungsprämie ist ein staatliches Programm, das bundesweit gilt. Sie setzt gezielt finanzielle Anreize, um die Weiterbildung für alle bezahlbar zu machen und die individuellen Möglichkeiten im Beruf zu erweitern. Gefördert wird der Zuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union. Die Bildungsprämie ist eine direkte finanzielle Förderung. Der Wille, sich weiterzubilden, zahlt sich aus: Das Konzept nimmt besonders die individuelle berufliche Weiterbildung in den Blick, durch die Arbeitnehmer ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt sichern und ausbauen können.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Angestellte (auch Beschäftigte im Mutterschutz, in Elternzeit oder in Pflegezeit), Selbständige und Beamte. Auch erwerbstätige Bundeswehrangehörige sind, sofern sie die individuellen Voraussetzungen erfüllen, förderfähig. Den Prämiengutschein können Weiterbildungsinteressierte für Lehrgänge oder Prüfungen nutzen sowie für alle Maßnahmen, die der Fortbildung dienen. Denn für nahezu jeden beruflichen Bedarf gibt es passende Kurse oder Seminare.

Wie hoch kann die Förderung ausfallen?

Die Förderung durch die Bildungsprämie liegt bei 50 Prozent der Weiterbildungskosten. Sie ist kombinierbar mit dem Weiterbildungssparen (siehe unten). Die Förderhöchstsumme liegt bei 500 Euro. Pro Person kann jährlich je ein Prämiengutschein ausgestellt werden.

Die Bildungsprämie umfasst zudem zwei Finanzierungsinstrumente: Den sogenannten Prämiengutschein, mit welchem die Weiterbildungskosten "ko-finanziert" werden können. Diese Ko-Finanzierung richtet sich allen voran an Teilnehmer, die Weiterbildungen besuchen, bei denen berufsspezifische Inhalte vermittelt werden beziehungsweise bei denen die Fähigkeit zur Beschäftigung verbessert wird. Das zweite Finanzierungsinstrument ist das "Weiterbildungssparen". Mit dem Weiterbildungssparen wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) zur Finanzierung von Weiterbildungen eine Entnahme aus den angesparten Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Vorteile des Weiterbildungssparens können all diejenigen in Anspruch nehmen, die über ein mit Arbeitnehmer-Sparzulage gefördertes Ansparguthaben verfügen, wobei die Arbeitnehmersparzulage nicht verloren geht. Alle Weiterbildungsinteressenten mit angespartem Guthaben nach dem VermBG können somit den verbleibenden finanziellen Eigenanteil einer Bildungsmaßnahme vor Ablauf der üblichen Sperrfrist entnehmen. Hierzu hat der Gesetzgeber das VermBG den Anforderungen angepasst und so den weiterbildungsbereiten Menschen mehr Flexibilität ermöglicht.
Das Weiterbildungssparen kann ergänzend zum Prämiengutschein hinzukommen. Die beiden Komponenten können also zusammen genutzt und in Anspruch genommen werden.

Wie sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

  • Die geförderte Person ist durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig.
  • Das zu versteuernde jährliche Einkommen (nach Einkommensteuergesetz) beträgt maximal 20.000 Euro, beziehungsweise bei gemeinsam Veranlagten (zum Beispiel Ehepartner) maximal bis zu 40.000 Euro. (Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge und Kinderbetreuungskosten berücksichtigt.)

Wie beantrage ich die Förderung?

Im Vorfeld der gewünschten Weiterbildung ist die Teilnahme an einem Beratungsgespräch in einer der bald 600 bundesweiten Beratungsstellen notwendig, sodass jeder Bildungsinteressierte Informationen in der Nähe des Wohnortes erhalten kann. Vor Ort werden Sie umfassend über alle Fragen rund um die Bildungsprämie beraten. Bei den Beratungsstellen erwartet Sie eine neutrale Beratung, das heißt, dass im Gespräch keine Werbung für ein bestimmtes Kursangebot oder einen spezifischen Bildungsträger gemacht wird. Die Berater sind alle geschult und verfügen über Kenntnisse sowohl im lokalen, als auch im regionalen Weiterbildungs- und Arbeitssektor. Die Berater verhelfen den Bildungsinteressierten in einem gezielten Beratungsgespräch dabei, einen Überblick über das umfangreiche Angebot an verschiedenen Weiterbildungen zu erhalten und entsprechend ein passendes Weiterbildungsangebot zu finden. In dem Beratungsgespräch werden somit die jeweiligen persönlichen Voraussetzungen, das genaue Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung besprochen, wobei Ihnen nach dem Gespräch Ihr Bildungsprämiengutschein ausgestellt wird. Wichtig ist, dass die Maßnahme noch nicht begonnen hat, der Teilnahmebetrag noch nicht bezahlt und auch noch keine Rechnung ausgestellt worden ist.

Der Prämiengutschein kann anschließend innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellungsdatum für die Weiterbildung eingesetzt werden.

Wie verläuft die Abrechnung der Förderung?

Gemeinsam mit Ihrer Anmeldung geben Sie den ausgestellten Prämiengutschein bei uns ab und erhalten eine Rechnung über die Kurs- und gegebenenfalls Prüfungsgebühr, abzüglich des Prämienwertes. Der verbleibende Eigenanteil muss vom Studierenden selbst getragen und darf nicht vom Arbeitgeber übernommen werden.