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Förderprogramme

Landesförderungen für Teilnehmer

Niedersachsen (Meisterprämie im Handwerk)

Maximale Förderhöhe
4.000 €
Zielgruppe
Handwerksmeister nach der Handwerksordnung, die seit mind. 6 Mon. in Niedersachsen wohnen oder arbeiten.
Förderfähige Kurse
Handwerksmeister Teil 3 und 4
 

 
Sie wollen die Meisterprüfung erfolgreich bestehen? Dann lassen Sie sich dafür belohnen! Für alle bis 30.09.2023 abschlossenen Meisterprüfungen im Handwerk gibt es vom Land Niedersachsen 4000 Euro Prämie.
Wer seinen Hauptwohnsitz in Niedersachsen hat oder seit mindestens sechs Monaten dort beschäftigt ist, kann sich mithilfe der NBank günstiger weiterbilden. Die Antragstellung zu der Meisterprämie im Handwerk erfolgt über die Internetseite der NBank.

Wer wird gefördert?

Von der Meisterprämie im Handwerk profitieren Handwerksmeister, deren Hauptwohnsitz in Niedersachen ist oder die beim Erhalt des Meisterprüfungszeugnisses seit mindestens sechs Monaten dort wohnen oder arbeiten.

Wie hoch kann die Förderung ausfallen?

Die Prämie beträgt 4.000 Euro. Die Förderung wird als freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch geleistet und kann nur bewilligt werden, insofern dafür die Mittel im Landeshaushalt zur Verfügung stehen. Die Auszahlung erfolgt nach der Bewilligung durch die NBank und kann pro Person nur einmal gewährt werden.

Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

  • Die Prämie wird Absolventinnen und Absolventen mit einem Meisterabschluss im Handwerk gemäß der Handwerksordnung (HwO) gewährt, die Ihre Prüfung erfolgreich zwischen dem 1. September 2017 und dem 31. Oktober 2023 bestanden. Der letzte Tag zur Vorlage vollständiger Antragsunterlagen ist der 31. Oktober 2023 (Ausschlussfrist).
  • Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses seinen Hauptwohnsitz in Niedersachsen haben oder seit mindestens sechs Monaten dort in einem Handwerksbetrieb sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein.
  • Dem Antrag muss das Prüfungsergebnis über die bestandene Meisterprüfung beigefügt werden.
  • Es muss eine erweiterte Meldeauskunft (Bürgerbüro/Ordnungsamt) vorgelegt werden, um nachzuweisen, dass der Antragstellende vor der Ausfertigung des Meisterprüfungszeugnisses mindestens sechs Monate in Niedersachsen beschäftigt war.
  • Die Prämie wird nur einmal pro Person gewährt und nur, sofern nicht schon eine Förderung eines anderen Bundeslandes beantragt oder gewährt wurde.

Wie wird die Förderung beantragt?

Nach der erfolgreich bestandenen Prüfung kann der Antrag auf die Meisterprämie im Handwerk über das Kundenportal auf der Seite der NBank gestellt werden. Dort wird Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt. Zusätzliche Dokumente werden online eingereicht.